Ich verstehe generell nicht, wieso man auf Mails überhaupt reagiert.
Ein hoch auf unsere Altpartei Wähler, denen das alles gefällt.
Klar kannst du das, nur mit einer Sperre.
Ich brauche dieses Geld unbedingt
Anscheinend ja nicht, wenn du zu faul zum arbeiten bist.
- Mieterschutzbund
Geht mal zu einem Juwelier in deiner Nähe, am besten nicht alleine.
Von 2018 ist schon Lange Verjährt.
Zudem sind Verträge mit 13 Nichtig.
Ich würde Strafanzeige erstatten, und alle Infos der Polizei übergeben, zusätzlich dem Inkasso per Einwurf Einschreiben das Aktenzeichen der Polizei mitteilen und alles schildern.
Kommt ein Mahnbescheid, Widerruf einlegen.
Kannst du, werden die aber nicht Umsetzen.
Vor allem kannst du bei einer Anzeige alles Online erledigen, gegen dich, brauchst du nicht zur Vorladung gehen, dann gibt die Polizei sowieso deine Akte an die StA weiter.
Sobald du was mit Gewinn verkaufst, und zwar ab dem ersten Verkauf.
Zur Gemeinde, Rathaus, Stadt gehen, Gewerbe anmelden, und dann alles schön brav versteuern. Zusätzlich hat man bei dir Rückgaberecht, Widerrufsrecht und eine Garantie. Immer brav Rechnungen schreiben und dich an die Gesetze halten. Solltest du nicht irgendwo Angestellt sein, denk an deine Krankenkasse und sinnvoll auch an deine Rentenbeiträge.
Der Ex-Arbeitgeber verlangt von mir die Krankschreibung in Papierform bis dann und dann, anderenfalls würde er das Gehalt kürzen.
Darf Er Gesetzlich schon Lange nicht mehr verlangen, da jeder AG eine AU Elektronisch sich selbst ziehen kann.
Gehalt kürzen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Du hast ganz andere Probleme.
Du brauchst dringend jemanden, der dir beibringt, wie man mit Geld umgeht und eine Schuldnerberatung, ggf. eine Therapie für Kaufsucht.
Kann man immer, auch ohne Arbeit, nur ist die Chance sehr gering.
Er bekommt den Urlaub finanziert vom Staat, ist zu faul zum arbeiten, und man regt sich auf.
Wie wäre es mit arbeiten, und nichts mit dem Amt zu tun haben?
Mögliches ist so vieles.
Strafanzeige wegen Betruges gegen den Bankkonto Inhaber erstatten.
Sofern ermittelt wurde und du die Kontaktdaten hast, kannst du in Zivilrechtlich verklagen.
Wenn man die Adresse lesen kann, ja.
Neues Profil, erste Frage, dann so etwas.
Man merkt es sind noch Ferien.
Zuerst schreibt man mal den Verkäufer an.
Die, die direkt mit Anwalt und Polizei drohen, machen gar nichts.
Setz den Spinner auf die Blockier Liste.
Sobald bezahlt wurde.
Immer diese Versandfragen von Kaufsüchtigen...
Wir wissen und sehen auch nicht mehr, als du auch siehst.