Eine MPU kann nicht einfach mit einem EU-Führerschein umgangen werden! Wer meint, trotz Sperre in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein fahren zu dürfen, irrt sich und macht sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Begründung: § 28 FeV
Erst wenn die Sperre im Verkehrszentralregister nicht mehr eingetragen ist, also verjährt, kann ohne MPU ein neuer Führerschein beantragt werden. Das kann bis zu 15 Jahre dauern. Nach dieser langen Zeit wird aber möglicher Weise eine neue Fahrprüfung verlangt. Begründung: § 20 FeV http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html