Ja, Du kannst in der Regel dem Gläubiger,oder stellvertretend dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anbieten.
Ja, Du kannst dem Gläubiger, oder dem Gerichtsvollzieher in der Regel eine Ratenzahlung anbieten.
Wie willst Du denn ein Javascript löschen, das auf einem fremdem Server liegt. Du musst einfach die Browser Einstellungen ändern, damit Javascript ausgeführt wird. Anleitung: https://support.microsoft.com/de-de/kb/915729
Beispielsweise bei LIDL an der Kasse
Ja, das ist der Umfang
Es werden auf jeden Fall Stornokosten anfallen, die können bis zu 100 Prozent betragen. Dabei ist es egal, aus welchem Grund Du stornierst. Das spielt nur eine Rolle, wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Dann kommt es auf die Versicherung und die privaten Gründe im Detail an. Ein Trauerfall in der Familie, wenn es ein Verwandter ersten Grades ist, das würde von so einer Reiserücktrittsversicherung meist übernommen. Wie hoch die Stornokosten sind, kannst Du übrigens den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunexpress entnehmen.
Umgangsrecht und Unterhaltsansprüche haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Auch, wenn der Kindesvater Kindesunterhalt schuldig bleibt, hat er in der Regel ein Besuchsrecht (Umgangsrecht). Sollten Kind und Vater durch die zeitliche Trennung entfrtemdet sein, kannst Du einen sogenannten begleiteten Umgang beantragen. Dann ist eine dritte Person bei den Besuchsterminen dabei. Dieser begleitete Umgang kann auch vom Familiengericht angeordnet werden.
Um ein wenig die Romantik zu nehmen: Die Nomenklatur der Sterne erfolgt ausschliesslich durch die Internationale Astronomische Union . Sterntaufen, die von kommerziellen Anbietern angeboten werden, garantieren die Eintragung in ein privatwirtschaftlich geführtes Register. Das ist in der Regel die eigene Kundendatenbank. Niemand wird jemals den Stern unter dem Taufnamen finden, ausser der Beschenkte selbst. Trotzdem vielleicht eine sehr romantische Geschenkidee.