Du kannst auf jeden Fall eine E-Mail an den Verfassungsschutz schreiben, sowie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Vor allem wenn du googelst wohin man sich wenden kann, kommen einige Vorschläge. Vor allem aber auch telefonisch kann man sich direkt an den Verfassungsschutz wenden.

hier mal ein Link dazu:

https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html

...zur Antwort

Soweit mein Wissen im Bereich Bild-und Videomedien - gerade was Auflösung und Größe der Daten angeht vorhanden ist, ist es ja so dass die Animation ein anderes Dateiformat als gerenderte/exportierte Datei hat als Bilder in ihrer vollen Auflösung.
Bilder werden mit hoher Auflösung und viel Dateninformation aufgenommen. Setzt man diese in eine Animation oder ein Video um oder ein, werden diese der Auflösung des Videos angepasst. Wenn also ein Bild vorher z. B. 24 oder 36 megapixel hat, wird es ja auf die Videoauflösung von FullHD oder 4K heruntergerechnet. Was dann ja nur noch 4 oder 5 Megapixeln entspricht. Dementsprechend ist die Animation oder das Video in Summe viel kleiner als die z. B. 100 Bilder in hoher Bildauflösung.

Man muss also immer den Umrechnungsfaktor der Auflösungen technisch beachten. ;)

...zur Antwort

Grundsätzlich sollte ein völlig fremder Fotograf mit dem man noch nie zusammengearbeitet hat, einen TFP-Vertrag beim Shooting dabei haben/mitbringen. Denn so unterstreicht er auch seine Seriosität.
Natürlich sollte dies auch schon bei der Vorkommunikation erwähnt werden.
Sollte der Fotograf da schon sehr negativ und abwertend eingestellt sein, und einen TFP-Vertrag für Schwachsinn erklären, würde ich die Finger von Ihm lassen.

In einem guten TFP-Vertrag sind bzw sollten die Modalitäten bzgl Bildrechte aufgegliedert sein.

Bei einem bezahlten Shooting, ist das letztendlich nichts anderes.
Trotzdem kann hier über die AGB's des Fotografs auch einiges geregelt werden.
Grundsätzlich jedoch, sollte der Fotograf, insofern er Geld für das Shooting verlangt, mit einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail nachfragen, ob er die Bilder die entstanden sind für Veröffentlichungen verwenden darf. Auch hier sollte genau aufgezählt werden, wo die Bilder veröffentlicht werden.

...zur Antwort