Nein

Grundregel, nur pro Haushalt wird eine GEZ-Gebühr fällig, egal wie viele Mitbewohner dort angemeldet sind.

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Selbstverständlich werden derart Einkünfte mit in den Regelsatz mit eingerechnet. Sollte das Amt nach Monaten oder ggf. Jahren dahinter kommen, gibt es eine Zurückzahlungsaufforderung und ggf. ne Anzeige wegen Erschleichung von Sozialleistungen, welche bei Gericht mit ner fetten Geldstrafe und ggf. sogar Haft bestraft wird. Deine Einkünfte sind also dem Amt unverzüglich anzugeben.

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Über eines solltest du dir im klaren sein Mädel, dein Freund wird sich das holen was er brauchts/will, ob nun bei dir oder dann eben bei einer anderen wo er es bekommt. Also sei auf der Hut!

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Sittenwidrige Vertragspunkte sind auch in Abeitsverträgen ungültig und können "missachtet" werden ohne das einem (Arbeitnehmer) daraus Nachteile entstehen.

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Mach es ja nicht

...du bist männlich und er ist es auch.

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Wenn sie minderjährig ist, ruf sofort die Polizei an und informiere diese über den Stand der Dinge.

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Chancen stehen schlecht

Da im Vorfeld schon so einiges passiert sein muß, damit es zu einem Schulverweis erst gekommen ist.

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