Antwort
Pro
Ich bin dafür, natürlich nur unter gewissen Grenzen, alle Möglichkeiten zur Heilung sollten ausgenutzt sein, und ich würde auch nicht den Willen der Verwandtschaft gelten lassen, sondern nur den vom Patienten (Patienten verfügung) aber wenn jemand unheilbar krankes sich für einen sofortigen Tod entscheidet, dann finde ich sollte man ihn den auch nicht verwehren, da jeder sein eigener Herr ist. Vlg