natürlich hast du ein recht darauf auch wenn es schon länger her ist,ist doch umgedreht auch so wenn wir aufeinmal was zuviel bekommen haben nach jahren u es zurück zahlen sollen. steht die also genauso zu,musst aber druck machen da und nicht locker lassen,denn mitsowas lässt sich das arbeitsamt zeit.

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er ist verpflichtet dir das schnellst möglich auszuhändigen,anderenfalls entweder schriftlich nochmal anschreiben und darauf hinweisen oder wenns nich anders geht nen anwalt einschalten oder zumindest erstmal damit drohen,reicht meist auch schon.

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ich geh immer zum arbeitslosenverband,die wissen viel udn helfen dir weiter wo sie können,sagen dir was du amchen kannst bzw was dir viell noch zusteht. also wenn du in deiner nähe einen hast,nix wie hin da.

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soviel ich weiß hat man wenn man arbeitslosengeld1 bezieht kein recht auf krankengeld,nur menschen die im arbeitsverhältnis stehen können krankengeld bekommen.

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hey, naja es kommt immer drauf an was du verdienst? wenn es über einem bestimmten lohn ist dann bekommt sie nich mal hartz4 und du musst von deinem gehalt alle versorgen. aber soviel ich weiß kann man denn für das kind noch wohngeld beantragen. einfach mal zum arbeitslosenverband gehen und die sache da vorbringen,die wissen genau was dir zusteht bzw was du machen kannst.

lg nicole

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