Habe mich bei der tragenden Wand für einen Durchbruch unter 1 Meter entschieden. Der ist laut Fachmann statisch nicht relevant.

Das Fenster macht wohl in der Statik auch kein Problem (wird ja kleiner). Das Bauamt würde trotzdem gerne darüber bescheid wissen weil die Optik des Hauses verändert wird und da wollen die ja auch mit reden (dürfte mir ja auch keine pinken Dachpfannen drauf legen).

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Danke für die schnellen Antworten :-)

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Is zwar schon was her aber der Vollständigkeit halber:

Das Handy ist von der Gemeinde ersetzt worden (Zeitwert) da man von einer freiwilligen Einsatzkraft erwartet, im Alarmfall umgehend verfügbar zu sein. Daher sind auch alle privaten Sachen bei Beschädigung im Zusammenhang mit dem Einsatz (beginnend mit der Alarmierung) über den Dienstherren (hier die Gemeinde) versichert.

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Hehe...ich wollte eigentlich die Frage etwas präziser stellen ;)

Also: 

Ich würde gerne mit meinem pc (evtl auch mit einem Aufnahmegerät) Aufnahmen eines Bläser-Satzes aufnehmen. Wobei ich einige Instrumente selber spielen will. Also muss ich mehrere Spuren aufnehmen und die später zusammen basteln denke ich.

Welches Programm benötige ich dafür (möglichst nicht für 1000€)

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Nur Heizung, kein warm Wasser...soweit ich weiß errechnet der Vermieter das aus den Stromkosten für die Wärmepumpe geteilt durch die Summe der kW aller Mietparteien und verteilt das dann anteilig auf die jeweilige kW Zahl der einzelnen Wohnungen...

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Hallo...

ich habe die Frage erneut gestellt da ich zwei "Mini-Jobs" neben meinem noormalen Beruf ausüben möchte. Beide kommen bei weitem nicht an die 400 Euro Grenze ran (einer mit ein Paar Std. monatlich und einer sasional). in der Summe käme ich monatlich also nicht über die 400 Euro Grenze...

Ist das möglich?

Gruß

PegasoV

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Also nachdem ihr mich zu einer Nachfrage bei der Gemeinde motoviert hab ist folgendes rausgekommen:

Bei dem Handy, das man gewonheitsgemäß bei sich hat, verhält es sich wie bei einer Armbanduhr oder einem Kleidungsstück, dass auf dem weg zum Einsatz beschädigt wird. Da man als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bei Alarmierung ab der Stelle versichert ist, an der man sich aufhält, fällt auch sowas unter die Deckung der Verischerung.

Danke für eure zahlreichen Antworten :-)

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