Antwort
Wenn du noch in der Probezeit bist, kann dein Arbeitgeber dich fristlos kündigen, selbst wenn er das Gefühl hat, du passt nicht in die Firma. Ebenso kannst du während der Probezeit auch fristlos kündigen ohne einen Grund zu haben.
Nach der Probezeit sieht das etwas anders aus. Deiner Arbeitgeber kann dich nur aus wichtigem Grund (z.b. Diebstahl) fristlos kündigen. Wenn du allerdings kündigen willst, weil dir der BEruf z.b. kein Spaß mehr macht, dann besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.