Streitigkeiten mit Immobilienmaklerin wegen Internet

Hallo Zusammen,

ziemlich langer Text, aber ich denke es ist wichtig zum verstehen.. Sorry dafür =(

Ich habe folgendes Problem mit einer Immobilienmaklerin:

Mitte November bin ich in eine neue Wohnung eingezogen (zur miete), die wir (meine Freundin + ihr Vater) zuvor mit der Maklerin besucht haben. Wohnung soweit alles ok. Allerdings haben wir Sie gefragt wie es mit Internet aussieht. Sie sagte uns, dass die Telekom hier keinen Anschluss hat, es aber mit anderen Anbietern (1&1, Tele2) kein Problem sei. Dafür gibt es auch genug Zeugen, dass sie uns das versichert hat! Dann ist Die Maklerin NICHT zur Wohnungsübergabe erschienen, so wie Sie uns es gesagt hatte und das ohne auch nur irgendwie Bescheid zu geben. Anschließend war sie bis Ende Dezember komplett verschwunden und war weder durch uns, noch unseren Vermieter zu erreichen! Da wir mit Ihr über die Internetlage reden wollten! Ende Dezember wurde mein Auftrag seitens 1&1 abgelehnt und ich habe inzwischen von der Telekom erfahren, dass es technisch nicht möglich ist bei uns eine Internetverbindung zu schaffen. (bis mind. Ende 2016) Dies wurde mir inzwischen von dem Bürgermeister und dem von Ihm angeschriebenen Telekomtechniker bestätigt. Auch die Alternative LTE funktioniert nicht da wir absolut keinen Handy Empfang haben. Außerdem wusste die Maklerin, dass meine Freundin Selbstständig ist und dabei auf eine Internetverbindung angewiesen ist.

Sollten wir uns nicht mit ihr friedlich einigen können, d.h. sie sucht eine neue gleichwertige Wohnung und übernimmt den Umzug oder etwas in der Art kann ich folgendes unternehmen?

Habe ich rechtlich einen Anspruch darauf die gezahlte Provision zurückzufordern, da sie Ihre Aufgabe mit der verpassten Wohnungsübergabe schon nicht erfüllt hat und natürlich der Internet Punkt?

Kann ich eventuelle Schadensersatzansprüche für den Verdienstausfall meiner Freundin stellen?

Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte ich die Dame wegen Betrugs (o.ä.) anzeigen und mir so evtl. Schadensersatzanspruche einklagen? Wie aussichtsreich wäre so ein verfahren?

Falls möglich keine persönlichen Meinungen dazu, sondern wirkliche Antworten die mir bei meinem Problem weiterhelfen!

Vielen Dank im Voraus Grüße Patrick

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Es ist nicht gut, wenn man heutzutage keinen Anschluss an das Internet besitzt. Schon gar nicht, wenn man auch noch selbständig ist.

Ist einem ein Anschluss jedoch sehr wichtig, prüfe ich zumindest schon bevor ich einen Mietvertrag abschliesse, ob eine Versorgung in der Immobilie und ggf. betreffenden Wohnung oder Büro überhaupt möglich ist und in welcher Geschwindigkeit.

Sollte die Maklerin zugesichert haben, dass es einen Anschluss gibt, müssen Sie beweisen, dass diese Zusicherung auch gemacht wurde. Optimal, wenn es schriftlich maninfestiert wurde, wie in einem Exposé oder der Internetanzeige. Nicht so gut, wenn es Hörensagen oder mit Zeugen mündlich bei einer Besichtigung stattfand. Zeugen, die vielleicht sogar direkt von der Sache betroffen und alles andere als neutral sind.

Ein Anwalt bringt Licht in die Sache, kostet aber auch Geld. Anwaltskosten, bei Klage Gerichtskostenvorschuss etc... Ich würde in einem Mieterverein ansuchen und mit der Mitgliedschaft, die nur einen Bruchteil dieser Summen beträgt, erstmal eine gute Beratung holen.

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Als erstes würde ich mir über die Rechtschreibung Gedanken machen, denn der Businessplan, den die Bank verlangen wird, sollte zumindest grammatikalisch perfekt sein.

Des Weiteren benötigt man zwar keine sündhaft teure Gewerbeerlaubnis, aber doch zumindest ein nicht unbeträchtliches Eigenkapital. Sonst macht die Bank (egal welche) nicht einmal die Tür auf. Bei einer Eigenheimfinanzierung geht dies bei etwa 20% los und steigt in Abhängigkeit der jeweiligen Bonität beträchtlich an. Ein regelmässiges Einkommen ist ebenfalls Voraussetzung, da Banken nur ungern finanzieren, wer ausschliesslich von der finanzierten Immobilie leben möchte.

Besitzt man nun einen Gewerbeschein als zum Beispiel Bauträger, achtet die Bank auf die Erfahrung des Kreditnehmers, die Bonität sowie ein Eigenkapital. Bei der inzwischen nicht mehr mit Euphorie begrüssten Bauträgerfinanzierung kann das durchaus 60 bis 70% betragen. Kurze Rechnung: Kaufpreissumme Wohnung 100.000,-- EURO, Erwebernebenkosten ca. 10% = 10.000,-- EURO macht zusammen 110.000,-- Davon mindestens 20% Eigenkapital = 22.000,-- EURO. Baumaterial und Umbau- bzw. Renovierungskosten kommen natürlich noch dazu.

Langer Rede, kurzer Sinn, wenn Eigenkapital in entsprechender Höhe vorhanden ist und Erfahrung im Bauträgerbereich oder zumindest mit einem eigenen branchennahen Handwerksbetrieb, steht dem Projekt nicht mehr im Wege.

Viel Erfolg!

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Liebe Alexandra,

es entzieht sich der Kenntnis aller hier im Forum, welche Antwort Du erwartest? Zunächst einmal hast Du gar nicht geschrieben, für welche Hausverwaltung genau Du Dich interessierst, denn HV Bründl gibt es meines Wissens nach mehr als eine. Nämlich in Wien, Österreich und in Essen, Deutschland. Möglicherweise noch viel mehr?

Im Internet existieren aber genug Bewertungsforen für jede mögliche Dienstleistung, auf die ich erst einmal sehen würde.

Ansonsten wird es schwierig, eine Auskunft einzuholen. Hausverwaltungen werden, auch wenn sie noch so gut sind, oft mies bewertet, denn sie stehen nun einmal zwischen den Stühlen. Für die Schar der Mieter sind sie ein steter Stein des Anstosses und für die Eigentümer schlichte Büttel, die gerne mal ausgetauscht werden, wenn etwas nicht nach deren Vorstellungen verläuft.

Um mich für eine Hausverwaltung zu entscheiden, würde ich zunächst sehen, ob sie in einem Berufsverband organisiert ist und somit die entsprechenden Haftpflichtversicherungen und Befähigungsnachweise besitzt. Dann, wie das Büro aussieht. Ist es eine Bettkantenverwaltung aus der Wohnküche heraus, würde ich wohl munter das Weite suchen...

Ich jedenfalls wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche und einen super Start in die neue Woche.

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Eindeutige Antwort - ja! Er wird leider seinem Ruf gerecht und uns häufiger im Stich... Möglicherweise ist die Qualität der letzten Modelle, gebaut wird er ja seit 2010 nicht mehr, besser, aber wenn ich ein zuverlässiges und schickes Auto im Retrodesign suche, würde ich mich lieber bei den Asiaten umsehen. Einen gebrauchten PT Cruiser von 2010 aufzutreiben, dürfte auch nicht leicht sein, denn meines Wissens nach wurden in diesem Jahr nur sage und schreibe 18 Stück in Deutschland verkauft...

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Selbstverständlich. Geschäftsführer ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern lediglich die Bezeichnung für eine bestimmte Position in einem Unternehmen. So in Deinem Fall wohl in einem Restaurant oder einer Bar. Solltest Du Dich berufen fühlen, diese Position auszukleiden und das erhebliche Maß an Verantwortung mit dem nötigen Fachwissen zu übernehmen, steht Deinem Wunsch überhaupt nichts entgegen. Lediglich die nötigen Unterlagen für eine Stelle in der Gastronomie müssen vor Dienstantritt besorgt werden, wie zum Beispiel ein amtliches Gesundheitszeugnis.

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Hallo DerZemon,

anders, als Jewiberg wenig prosaisch schreibt, werden Makler nicht in Seminaren geschult, die armen Mieter abzuzocken. In den Immobilienplattformen ist deutlich gekennzeichnet, wenn ein Angebot provisionspflichtig ist und von wem diese im Erfolgsfall zu entrichten ist. Will man eine solche Wohnung oder Haus mieten, weiss man schon vorher, dass eine Provision fällig wird.

Ich kann sehr gut verstehen, dass einem die Summe zu hoch ist oder die Dienstleistung zu teuer, aber dann ist es einfach sie zu umgehen - einfach wegklicken und eine andere aussuchen, die provisionsfrei angeboten wird.

Das sogenannte "Bestellerprinzip" ist noch nicht gültiges Recht und wird zudem von eben jenen, die es auf den Weg brachten, nämlich dem Bundesjustizminister Heiko Maas, selber munter mit Füssen getreten. Bei der Vermietung seiner Immobilie im Saarland liess er auch die Mieter die Provision bezahlen.

Das "Bestellerprinzip" wird künftig sicher nicht vor vermeintlicher Abzocke schützen, sondern die anfallenden Kosten auf indirektem Weg dem Mieter oder Käufer durch entsprechende Aufschläge auf die Miete in Rechnung gestellt. Eine eindeutige Gebührenregelung und ein Kammerprinzip hätte alle Unklarheiten sicher besser geregelt und dem Maklerstand einen besseren Ruf beschert.

Also, langer Rede, kurzer Sinn - einfach beim Filtern in der Internetsuche "Provisionsfrei" anklicken oder eben solche Angebote mit Kosten wegklicken....

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Hilfe bei der Bewerbung - Immobilienkauffrau

Ich habe jetzt meine Bewerbung so weit fertig, bin aber überhaupt nicht zufrieden und weiß einfach nicht wo der haken ist. Vielleicht könnt ihr mir helfen? Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Immobilienkauffrau

Sehr geehrter Herr X,

über die Jobbörse der Arbeitsagentur Augsburg bin ich auf Ihre Stellenanzeige vom XXX aufmerksam geworden und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz zur Immobilienkauffrau. Meine Motivation, nun diesen Weg anzutreten, liegt vor allem in der Begeisterung für die Abwechslung in diesem Beruf. Ich finde es gut die Möglichkeit zu haben einerseits den direkten Umgang mit Kunden zu pflegen und andererseits Angebote im Büro zu erarbeiten und Immobilien zu verwalten.

In der Realschule belegte ich den künstlerischen Zweig und das Lernen über die verschiedenen Zeitepochen und wie die Architektur sich mit ihnen veränderte, bereitete mir viel Freude. Auch der Umgang mit Menschen macht mir Spaß und wurde durch viele soziale Praktika auf der Fachoberschule gefördert. Durch gründliche Recherche erreichte ich den Entschluss, dass der Beruf der Immobilienkauffrau meine Vorlieben am besten unterstützt und vereint. Aufgrund der Arbeit meines Vaters an der Deutschen Botschaft in Mazedonien absolvierte ich zwei Jahre an der Internationalen Schule QSI in Skopje. Der Unterricht dort fand ausschließlich in englischer Sprache statt. Des weiteren wurde im Unterricht viel mit Medien gearbeitet, weshalb ein Computerkurs pflicht war. Nach Abschluß meines Fachabiturs in Augsburg verbrachte ich ein Jahr in Australien, in dem ich unter anderem in verschiedenen Gastfamilien als Au Pair arbeitete. Die hier gewonnen Erfahrungen im Umgang mit Menschen aus verschiedenen Altersgruppen und die Fähigkeit zur Kommunikation, auch in Fremdsprachen,möchte ich gerne in ihren Betrieb einbringen. Um sich ein Bild meiner Tätigkeiten in Australien machen zu können, habe ich einige Emfehlungsschreiben meiner Gastfamilien beigefügt.

Aktuell bin ich kurz vor Beendigung meines Fernstudiums Spanisch Stufe A2 an der Fernschule ILS, was auch meine Selbstständigkeit beweist.

Ich möchte Sie sehr gerne von meiner hohen Motivation und fachlichen Eignung überzeugen und freue mich über eine Einladung, Sie persönlich kennen zu lernen. Des weiteren würde es mir Freude bereiten, ein Praktikum bei Ihnen zu absolvieren und stehe Ihnen hierfür ab dem 12.01.2015 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Tanzelina,

auf Deine Frage erlaube ich mir eine kurze Antwort, weil ich mich hierzu berufen fühle, nicht, um herumzukritteln.

Nach solider Ausbildung und einem Hochschulstudium leite ich als GF seit exakt 25 Jahren ein Immobilienunternehmen und war lange Verbandsfunktionär und Vorsitzender.

Zunächst ist es sicher ein guter Entschluss, sich in der Immobilienbranche ordentlich ausbilden zu lassen und nicht, wie viele Andere, die zu häufig "mieten, kaufen, wohnen" gesehen haben, einfach mit einem § 34c GeWO auf die freie Wildbahn zu begeben, denn der Beruf sieht ja so einfach und einkömmlich aus.

Ist er aber nicht, denn das TV zeigt nicht die endlosen Stunden, die man im strömenden Regen vor einem Objekt auf Interessenten wartet, die nicht kommen oder nur meckern. Es zeigt auch nicht, dass es durchschnittlich mehr als 3 Monate harter Arbeit bedarf, bis ein Objekt vernünftig verkauft ist, von der mühseligen Arbeit des Zusammentragens aller benötigten Informationen zur Vorbereitung eines Exposés mal ganz abgesehen.

Aber zu Deiner Bewerbung. Es wäre ungeheuer hilfreich, wenn Du wenigstens ein Korrekturprogramm darüber laufen lassen würdest, denn eine Bewerbung mit solchen fetten Rechtschreibfehlern (verzeih' die saloppe Ausdrucksweise) geht bei uns immer direkt zurück.

Ein Exposé oder die Anzeige im Internet sind Aushängeschilder des Unternehmens, welches mit der Vermarktung beauftragt wurde und so fällt ein Traktat in derartigem Zustand nicht auf den Schreiberling im stillen Kämmerchen zurück, sondern auf das ganze Unternehmen.

Also - erst mal die Rechtschreibung in Ordnung bringen.

Dann sind Äußerungen, wie "durch gründliche Recherche erreichte ich den Entschluss, dass der Beruf der Immobilienkauffrau meine Vorlieben am besten unterstützt" eher negativ behaftet, denn Vorlieben sind keine sogenannten beruflichen "Soft Skills", sondern Dinge, die ins Privatleben gehören.

Hausverwaltung hat viel mit Gewissenhaftigkeit, Zahlen, Buchhaltung und einer gewissen Durchsetzungsfähigkeit zu tun. Da würde ich anfangen und die Sprachen dann als Benefit oben drauf setzen.

Zum "Makeln" erst danach Stellung beziehen und das "ich gehe gerne mit Menschen um" auf jeden Fall weglassen. Das ist einfach zu abgedroschen. Da ist es ehrlicher, wenn man schreibt, man will viel Geld verdienen, denn das will der daran beteiligte Chef ja letztendlich auch.

Zu viel Freude am Ende ist schon fast Anbiederei und zur Verfügung stehst Du auch nicht, denn das wäre schlicht zu viel verlangt.

"Mein frühester Eintrittstermin in Ihrem Hause wäre der 12. Januar 2015" ist sicher eine geschmeidigere Formulierung.

Ansonsten einfach eine PN an mich, um die Bewerbung zu polieren und natürlich einen super Start ins Jahr 2015 :-)

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Hallo Mandy, vergiss den Scout und Homegate bei der Suche nach einer WG. Besser und darauf spezialisiert ist zum Beispiel http://www.wgzimmer.ch. Ansonsten auch bei alle-immobilien.ch, die haben wenigstens die Spezialsuche nach WG-Zimmern. Viel Glück bei der Suche und herzliche Weihnachtsgrüsse.

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Zum Glück muss man nicht Germanist sein, um Immobilienmakler zu werden, aber es hilft beim Verfassen von Exposés und Verkaufsunterlagen. Daran würde ich erst mal feilen und hernach eine vernünftige Ausbildung absolvieren oder ein Studium an der EBS im Real Estate Management Institute (REMI) als zum Beispiel Immobilienökonom, denn als schlichter Makler wird man schon in naher Zukunft keine Familie mehr ernähren. Mal abgesehen davon, dass die schwankende unsicher Einkommenssituation schon manchen in die schiere Verzweiflung getrieben hat und auch das Eheglück erheblich beeinträchtigt.

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ist kommunal unterschiedlich geregelt, die sind jedoch überall ähnlich. Das heisst, zum Beispiel in Berlin, Antragsformular beim zuständigen Amt für Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsämter in Berlin in den jeweiligen Stadtbezirken), polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (in Berlin in den Bürgerämtern), Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstrasse 66, 10823 Berlin), Auszug aus dem Konkursverzeichnis (Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1 in 14057 Berlin). Alles zusammen kommen dabei Kosten von ca. 600,-- EURO zusammen und eine ordentliche Rennerei.

Das allein befähigt jedoch noch lange nicht zum Makler. Der schöne Schein im TV bei mieten, kaufen, wohnen hat schon viele ambitionierte Glücksritter ins Verderben rennen lassen, denn Makeln ist kein lässiges Gelddrucken bei Besichtigungen mit einer täglich wechselnden Schar gestrauchelter Schönheitsköniginnen - es ist harte und aufreibende Arbeit.

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Nehmen wir mal höflich an, dass es sich nicht um einen Fall von Käuferreue handelt und die falsch ausgewiesenen Mieten nicht nur als Ausrede hinhalten sollen, erlaube ich mir an dieser Stelle mein ehrliches Mitleid zu bekunden.

Zu ersetzen sind nun eigentlich nur die Kosten des Notars. Der Makler kann nur eine Entschädigung verlangen, wenn ein wirksamer Maklerauftrag zustande gekommen ist und dies am besten auch schriftlich. Handelt es sich um die übliche Abwälzung der Courtage vom Eigentümer/Auftraggeber auf den Interessenten, wird die Provision erst fällig und verdient mit Abschluss des Kauf-(Notar)vertrages. Also nach dem 17.12. Bis dahin ist es für einen Makler immer wackelig und es heisst nicht umsonst "der Jäger soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor der Bär erschossen ist" Beim Makler eben, bis die Tinte (unter dem Kaufvertrag) trocken ist...

Also Kopf hoch und nicht einschüchtern lassen, denn Trauerfälle sind um Weihnachten immer sehr traurig. Alles Gute!

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