Hallo, der Schwerbehindertenausweis spielt diesbezüglich keine Rolle, siehe unter § 43 SGB VI . Die Prüfung der Rente wegen Erwebsminderung sind völlig andere als im Schwerbehindertenrecht. Maßgeblich ist der Antrag und Eintritt der Erwerbsminderung. Alles gute....und erstmal auf eine Ablehnung einstellen, anschließend Widerspruch und oder Klage......

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Guten Tag, hatte ähnliche Verhältnisse auf Arbeit, bin dann Au und sogar zur Kur gewesen (wegen psych Belatung aufgrund der Auswirkungen am Arbeitsplatz wegen "Mobbing") und habe dann dem Arbeitgeber bei Tolerierung von Mobbing direkt angeboten, mich doch gegen eine angemessene Abfindung gehen zu lassen. Gleichzeitig habe ich mich verstärkt beworben. Wegen dem "Mobbing" habe ich dann direkt Beschwerde bei der Geschäftsführung nach § 84 Betriebsverfassungsgesetzt erhoben und eigene Klage wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung angedroht, ein Anwalt kostet ohne Rechtsschutz im Fall der Rückweisung einiges und Mobbing ist ja immer so eine Sache mit der Beweislast. Durchhalten!!!

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Beim Rentenversicherungsträger, entweder Deutsche Rentenversicherung Deines Bundeslandes (frühe LVA) oder die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin (früher Bfa)

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