Oh mann, wenn eine solche Frage hier zu lesen ist, dann sind sämtliche Wünsche für seinem Liebsten ein schönes Leben zu finden voll in die Hose gegangen.
Jemand hat Dir vertraut und Dir sein Pferdi für einen Obulus überlassen, da er dachte Du würdest Dich darin verlieben und ihm eine gute Zukunft geben. Ich kann mir nur vorstellen, dass eben diese Worte auch bei Übergabe des Pferdes gesprochen wurden.
Rechtlich gesehen bist Du nach dem Angebot der Rückkaufes uneingeschränkt Eigentümer/in wenn sonst keine vertraglichen Verpflichtungen dem entgegensprechen. Du kannst das Pferd in Deinem Ermessen verkaufen, es aber auch schlachten lassen etc etc.
Wenn der ehemalige Eigentümer Dich bittet Adresse und Namen des neuen Besitzers bekannt zu geben, dann doch deshalb weil ein Rückkauf aus finanziellen Gründen nicht möglich ist ... Job verloren? Hartz 4 ? Aber tiefe Sorge um das Wohlergehen "seines" Spatzies besteht...
Du brauchst die Daten des neuen Besitzers nicht herauszugeben, wenn es nicht im Vertrag o.ä. beschlossen ist. Datenschutz, kein Problem. Auch ist der Zugewinn Dein "Verdienst". Das Pferd ist nur eine Sache und Sorgen ein Gefühl, das alles sollte Dich nicht interessieren!
Keine Angst also, Du bist wohl im Recht. Tränen und Gefühle, Sorgen um sein Spatzi - das wird (leider) in keinem Gesetz geregelt. Du brauchst Die Daten nicht nennen, der Gewinn ist Dein. Die Leute sind ja sooo dumm, verkaufen Dir ein Pferd weiiit unter Wert aus einer Notlage heraus, vergessen so einiges in einem Schutzvertrag, und Du hast Angst um Deinen Gewinn.
Ich hoffe mir bleibt es erspart Bekanntschaft mir derartigem zu machen, ich könnte heulen und mich übergeben ...