Was tun wenn der Sattler Mist gebaut hat?

Hallo,

brauche mal Eure Hilfe. Mein Sattel ist jetzt 1 1/2 Jahre alt. Mein Sattler über den ich ihn gekauft und auch regelmäßig kontrollieren ließ, hat ganz plötzlich seinen Betrieb eingestellt. Da der Sattel nicht mehr richtig auflag, vereinbarte ich mit einer Sattlerin einen Termin am Stall. Sie sagte mir, dass Sie den Sattel aufpolstern müsse, dann läge er wieder richtig. Auch müssten die Gurtstrupfen nach hinten versetzt werden. Ich glaubte der Sattlerin und gab den Sattel zum Aufpolstern und ändern ab.

Als er wieder fertig war, sagte Sie ich könnte meinen Sattel abholen. Ich war verwirrt. Der alte Sattler hat den Sattel immer in den Stall gebracht und kontrolliert, ob er wirklich richtig auflag.

Der Sattel war stark gefettet überall auch an den Strupfen und die Wolle hing überall noch am Sattelblatt bzw Klettverschluss von den Pauschen. Er lag beim Auflegen schon schief. Der Schwerpunkt war nicht mehr gegeben. Vorne zu hoch, hinten zu tief .Die Gurtstupfen lagen übereinander. Die Posterung fühlte sich unter dem Sattel (Wirbelkanal) uneben an.

Ein mir fremder Sattler, der einen Termin im Stall bei einem andern Pferd hatte, kam auf mich zu und fragte, ob ich so reiten wolle? Ich zeigte ihm den Sattel und sagte, das er gerade vom aufpolstern käme.

Der Sattler hat jetzt meinen Sattel komplett neu gepolstert. Die alte Wolle raus, neue rein, hat die Druckverteilung geändert. Der Sattel lieg jetzt wie am ersten Tag.

Meine Frage an Euch, muß ich die erste Sattlerin bezahlen? Sie besteht auf ihr Geld und sieht ihren Fehler nicht ein.

Im vorraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße

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Sicherlich wird die "alte Sattlerin" behaupten, dass ... und der Richter sieht einen Profi vor sich, der ja Ahnung haben muss... Horneberger Schiessen, Du wirst verstehen was ich meine.

Einzige Chance ist die Aussage Deines neuen Sattlers dass so wie auf den Fotos zu sehen ein gebrauchter Sattel aussehen könnte, die Arbeit der Vorgängers total verbessert werden musste und der Sattel nach der und der Arbeit nun wieder zu gebrauchen ist. Würde ich mir schriftlich geben lassen und der Sattlerin vor die Nase halten. Mit dem Zettel auch mal zur Innung, ggf dann Klage.

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wurden / bis wann wurden die durchschnittlich 27 Jahre alte Pferde noch für den Schulunterricht ausgenutzt? Es ist wohl die ekelhafteste Frage die ich bisher hier gelesen habe !

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"Verträge sind dazu da um sie einzuhalten".

Mit der Weitervermietung bricht der Vermieter den Vertrag. Somit wäre das Einklagen der Vereinbarung oder aber das gegenseitige Aussetzen des Vertrages in diesem Punkt möglich. Vermieter verliert Recht auf Miete ab Tag der Neuvermietung, Mieter muss dieses jedoch nicht akzeptieren, kann in jedem Fall ab diesem Tag (ich würde es sogleich machen!) die Zahlungen einstellen.

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0:00 h 31.12. bis 24:00 h 01.01. ist der Zeitrahmen, ggf regeln Behörden dies noch gesondert.

Nicht schreiben "ich glaube von ... bis ..." einfach mal googeln - (das Netz ist VOLL davon) und Klappe halten :)

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Ich habe das "Pferd" mal von der anderen Seite aufgezäumt - mich als Interessent ausgegeben.Die aufgekau(f)ten KFZ landen in einer Börse in der Händler bundesweit einkaufen. Motto ist also: NIEMALD ZAHLT WENIGER ALS WIR ... ;)

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Wie sollte man sich verhalten, wenn Blaulicht hinter einem eingeschaltet wird?

Hi Leute... mir ist in der Silvesternacht was Komisches passiert ^^ Ich habe zwar fast 10 Jahre einen Führerschein, wurde aber noch nie von der Polizei kontrolliert...weder als ich irgendwo stand, noch wurde ich fahrend angehalten.

In der Nacht des 31.12.2015 war ich also mit dem Auto unterwegs, hinter mir fuhr auch ein Auto, was sich als Polizeiauto erwiesen hat...es fuhr einige Zeit hinter mir und auf einmal hat es sein Blaulicht aktiviert. Ich dachte schon, dass sie mich jetzt kontrollieren wollen (was problemlos geklappt hätte, da ich nichts getrunken habe...falls hier jetzt irgendwelche Schlaumeier ankommen).... da ich aber wie gesagt noch keine Erfahrung mit der Polizei gemacht habe, wusste ich nicht, ob ich sofort und ohne Umschweife rechts ranfahren und anhalten muss oder ob das anders abläuft. Ich bin erstmal auf die Bremse (es war innerorts und ich bin von ca 50 auf 30 km/h runter) und habe mich auch sehr weit rechts gehalten und habe dann bemerkt, dass sich der Polizeiwagen vor mich setzen will... ich dachte, dass die mich dann ausbremsen oder ich auf ihrer LED-Anzeige irgendeine Anweisung bekomme ^^...

Letztendlich hat sich aber herausgestellt, dass sie schlicht zu einem Einsatz gerufen wurden und mich einfach nur überholt haben.

Selbstverständlich weiß ich im Generellen, dass man rechts anzuhalten hat, wenn Blaulicht hinter einem erscheint, aber in dieser spezifischen Situation (schlecht einsehbare und langezogene Kurve) hätte ich sowohl mich als auch die Beamten (wenn sie mich denn wirklich angehalten hätten) gefährdet.

Wie lange hat man denn "Zeit" anzuhalten, wenn Blaulicht hinter einem erscheint, das einen kontrollieren will?

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Ich meine: wie dumm kann man sein: 

https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs 

Mein Alptraum ist es trotzdem vor einer Bli-Bla-Blitzampel bei ROT zu stehen und dann einem Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten Platz machen zu müssen ...

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Berlin ... kassiert für einen Hund Steuern ab der Geburt. Und zwar dort wo und bei wem er lebt! Schlupfloch? Gewerbliche Hundezucht anmelden. Aber das ist dann wohl auch nichtmehr so toll... die wollen eben auch Steuern haben. Na jedenfalls Einkommensteuer statt Hundesteuer. Ich meine Verträge - Du verdienst doch an der "Produktion" der Hunde wenn Du von Verträgen redest?

Nachzulesen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121494/

Steht wirklich alles dort. Aber googeln ist nicht in, hier n Fass aufmachen ist geiler. Rüde rüber Welpen raus abzocken und saufen. Verartwortung? NULL.

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Oh mann, was sich hier manche über das Vertragsrecht denken, das ist richtig gruselig !!

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

Dort bitte mal den rechten Kasten beachten: Hinweis für Besucher aus Österreich und Schweiz ... Aber auch ansonsten steht es noch tausende Mal im InderNett. Durch Angebot und schlüssiges Verhalten ... wäre hier meine Lösung. Selbstverständlich kam ein Vertrag zustande !

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Ist die Aussage "NUR als Beistellpferd.." nachweisbar? Eine Freundin etc. möge es gehört haben? Dann wäre der Vertrag durch vereinbarte ausgeschlossene  Nutzung hinfällig. (Auch wenn er mündlich ist.)

In jedem Fall sehe ich in der Nutzung als Schulpferd einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz da das Pferd Sehnenprobleme hat die auch bekannt sind, da das Pferd bei dieser Nutzung Schmerzen haben dürfte. Alleine der Hinweis das Pferd als Schulpferd nutzen zu wollen wäre m.E. einer Anzeige würdig.

Der Hinweis auf eine mögliche Anzeige sowie auch eine Klage die Kosten einer Nachuntersuchung und folgende Behandlungskosten bei Verschlechterung der geschädigten Sehne durch diese ausgeschlossene Nutzung sollte diese Menschen zur Vernuft bringen und Deinem Hottie dieses Schicksal ersparen.

Die Aussage "Nur als Beistellpferd" sollte auch ohne Vertrag glaubwürdig sein, wenn eine entsprechend schwere bestehende Schädigung der Sehne nachgewiesen werden kann. Kaum jemand wird seinem Pferd ein solch schmerzhaftes Schicksal als Schulpferd wünschen.

TschG

§1 ... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

  

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Für "Verwahrungsverträge" (was die Einstallung eines Pferdes darstellt) ist die Regel 4 Wochen Kü-Frist sofern nicht schriftlich anders festgelegt.

Ist das Pferd in dieser Zeit in der Box, in der Klinik, in der Halle oder sonstwo: die Zahlung wird fällig. 

Selbst nicht verbrauchtes Futter wird tw. zum Streit, sei es ja "bereitgestellt gewesen". Doch je nach Einsicht des Stallbetreibers ist oftmals - besonders bei einem Trauerfall - die Bereitschaft zur Kulanz entscheidend. Er sollte bedenken, dass der Pferdebesitzer irgendwann ein Neues Pferdi haben wird - dann mit Sicherheit nicht mehr bei ihm (hoffe ich!).

Oder kurzum: Stallbetreiber hat Recht auf Zahlung.

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=> Du haftest für alles was Dein Pferdi anstellt (§833 BGB), ggf falls vorhanden ersatzweise die Haftpflichtversicherung.

=> Passiert etwas durch die Art der Haltung des SB dem Pferdi oder durch das Pferdi, so haftet ggf. der Tierhüter - also der SB und ggf falls vorhanden seine Versicherung. (§834 BGB)

Dass Strom auf dem Zaun ist besagt nicht viel, an Zäune werden Anforderungen gestellt: hoch (generell gilt eine mind. Höhe von 120 cm, natürlich für Hengste etc höher) gut sichtbar und den Umständen enstprechend stabil müsen sie sein, um Pferde mit Gewissheit zurückhalten zu können. Eine rechtlich genaue Beschreibung fehlt, doch sollte Deine SB aufpassen, dass im Schadenfall ihre Versicherung ihr nicht hier Mängel vorwirft. Insbesondere wenn das Risiko eingegangen wird ein bestimmtes Verhalten eines Pferdes in Kauf zu nehmen, gar zu provozieren, da in dieser Situation wie aus der Frage zu lesen, das Pferdi aus Einsamkeit türmen könnte.

Dem SB aber wird seine Versicherung ggf die Haftung verweigern, handelt er in dieser Weise derart riskant und gleichgültig. Die Haftung fällt dann auf den Eigentümer zurück, dessen Versicherung ebenso versuchen könnte die Haftung abzulehnen.

Was kann helfen?

* Diesen Text mal ausdrucken und der SB vorlegen,

* Der Versicherung der SB mal die Frage nach der Haftung in diesem Fall stellen mit der Bitte um R mir der SB

* Zur Not Rücksprache mit den Behörden über Verhalten mit möglicher Gefährdung dritter.

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Goooogeln hilft, genau so:

http://www.juraforum.de/forum/t/pferde-einstellervertrag-muendlich-verwahrungsvertrag-oder-typengemischter-vertrag.378326/

sehe ich die Sache auch, m.E. kann man es besser kaum erklären. Aber mit Hebeln etc zu argumentieren hat auch was :)

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Oh mann, wenn eine solche Frage hier zu lesen ist, dann sind sämtliche Wünsche für seinem Liebsten ein schönes Leben zu finden voll in die Hose gegangen.

Jemand hat Dir vertraut und Dir sein Pferdi für einen Obulus überlassen, da er dachte Du würdest Dich darin verlieben und ihm eine gute Zukunft geben. Ich kann mir nur vorstellen, dass eben diese Worte auch bei Übergabe des Pferdes gesprochen wurden.

Rechtlich gesehen bist Du nach dem Angebot der Rückkaufes uneingeschränkt Eigentümer/in wenn sonst keine vertraglichen Verpflichtungen dem entgegensprechen.  Du kannst das Pferd in Deinem Ermessen verkaufen, es aber auch schlachten lassen etc etc.

Wenn der ehemalige Eigentümer Dich bittet Adresse und Namen des neuen Besitzers bekannt zu geben, dann doch deshalb weil ein Rückkauf aus finanziellen Gründen nicht möglich ist ... Job verloren? Hartz 4 ? Aber tiefe Sorge um das Wohlergehen "seines" Spatzies besteht...

Du brauchst die Daten des neuen Besitzers nicht herauszugeben, wenn es nicht im Vertrag o.ä. beschlossen ist. Datenschutz, kein Problem. Auch ist der Zugewinn Dein "Verdienst". Das Pferd ist nur eine Sache und Sorgen ein Gefühl, das alles sollte Dich nicht interessieren!

Keine Angst also, Du bist wohl im Recht. Tränen und Gefühle, Sorgen um sein Spatzi - das wird (leider) in keinem Gesetz geregelt. Du brauchst Die Daten nicht nennen, der Gewinn ist Dein. Die Leute sind ja sooo dumm, verkaufen Dir ein Pferd weiiit unter Wert aus einer Notlage heraus, vergessen so einiges in einem Schutzvertrag, und Du hast Angst um Deinen Gewinn.

Ich hoffe mir bleibt es erspart Bekanntschaft mir derartigem zu machen, ich könnte heulen und mich übergeben ...

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Hallo Serina,

eigentlich keine spezielle Frage zum Pferderecht - eher Mietrecht. Gibt der SB Dir die Chance zum Monatsende auszuziehen, so ist jeder frühere Tag ein Verlust auf Deine kosten. Kündigung ist bei Einstallern normaler Weise auch von Monat zu Monat geregelt.

Dass Deine Pferdies nun gemobbt werden, Verletzungen erleiden, ist für Dich natürlich ein sehr guter Grund den Stall sofort zu verlassen - würde ich ebenso handeln. Jedoch ist es keine Begründung sofort auzuziehen UND die Stallmiete zu mindern.

Aaaber: so ein Stallbetreiber (SB) hat gewisse Pflichten den Einstellern gegenüber zu erfüllen, so z.B. dafür Sorge zu tragen dass die Pferde unverletzt bleiben. Und hier würde ich ansetzen, wenn Verletzungen Deiner Pferde vorliegen - ebenso die Weidegemeinschaft zur Haftung heranziehen (da Du eh gehst). Lies Dich mal schlau, z.B:

http://www.rechthaber.com/ein-eingestelltes-pferd-wird-krank-welche-pflichten-hat-der-stallbetreiber/

reib es ihm unter die Naaase und die Tageweise Abrechnung des Monats dürfte nicht mehr sooo schwierig sein - oder ggf mit dieser Argumentation zu einem guten Anwalt. :)

viel Glück für Dich und Deine Pferdies :)

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Handelt sich eher um´s Thema Kaufvertrag als Thema Pferde.

  1. Auf Rechtswirksamkeit des Vertrages berufen, Käufer in Verzug setzen. -> auch erst DANN kann Futter und Unterstellung angerechnet werden, das wird nicht per Termin nach Gefühl bestimmt !

  2. Verkauf das Pferd und am nä Tag steht er/sie mit der Kohle vor der Tür und verlangt die Herausgabe des Pferdes. Was meinst Du welch dicke Backen Du dann machst. Also Zwischenverkauf nicht ratsam.

  3. "Bitte um eine Antwort und um keine Vermutungen wie man das machen könnte. Danke Anni"

... geh zum Anwalt.

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Das Pferd kommt aus Spanien. Spanischer Herkunft oder in Spanien gekauft? Denn dann würde ggf. spanisches Recht gelten.

In D allerdings ist eine zugesicherte Eigenschaft eines Pferdes verbindlich, so wie Du es beschreibst wurde Dir ein Verlaßpferd das sich absolut zum Reiten eignet zugesichert. Und diese Eigenschaft besteht halt nicht. Somit wäre der Kauf anfechtbar.

Google doch mal nach "neuem Kaufrecht Pferdekauf" und sieh Dir Urteile über zugesicherte Eigenschaften eines Pferdes an, das dürfte Dir helfen.

Aber beschreibe doch das Pferd einmal näher: wie alt? schon eingeritten? mit welchem Ausbildungsstand beschrieben?

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WOW, gomplischiert....

Also Anton verkauft Berta das Pferd mit der Option im Falle eines Verkaufsangebotes zuvor die Möglichkeit zum Rückkauf zu bekommen.

Berta, nun Eignerin des Pferdes, bietet dies Cäsar - zum Kauf an. Bereits mit diesem Angebot hat sich m.E. die Klausel erfüllt:

Anton sieht, dass Berta kein Interesse mehr an seinem früheren Pferd hat (da zum Verkauf angeboten). Er möchte daher das Pferd über diese Klausel zurückerwerben. Gerade für diesen Fall ist diese Klausel im Kaufvertrag enthalten.

Lässt sich das Verkaufsangebot von Berta an Cäsar nachweisen, so hat Anton m.E. alle Rechte die aus dieser Klausel entstehen. (Rückkauf / Strafzahlung).

Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft, insbesondere nicht für falsche Angaben.

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Früher hatten wir Zeiten in denen ein Pferd verkauft wie besehen möglich war, ein Handschlag besiegelte den Kauf. Was der Käufer sich damit eingefangen hatte, würde er später bei der ersten Lahmheit schon merken...

DIESE ZEITEN SIND VORBEI !

Hier handelt es sich um einen klaren Sachmangel, "Gesundheit" wurde garantiert und war nicht gegeben. Dem Käufer entstehen daraus Rechte (Wandlung / Minderung / Tausch) sowie ggf. Ersatz für seine Aufwendungen. (TA-Kosten, Fahrten etc.) aber auch Pflichten wie die sofortige Meldung der Entdeckung eines verdeckten Mangels (was er auch tat).

Das Angebot des Käufers scheint m.E. doch moderat und angemessen zu sein, kämen bei einem für den Verkäufer verlorenen Prozess diverse Kosten (Anwälte / Gericht / Unterhalt und Transporte des Pferdes, Tierarzt etc.) auf ihn zu.

Würde es nach Schilderung der Sachlage einen anderen Ausgang als Wandlung / Minderung / Tausch nehmen so wäre ich sehr überrascht !

Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und hat absolut keinerlei rechtsverbindliche Bedeutung oder Haftung für falsche Aussagen. Ich rate zum Studium von Fachlektüre, wie z.B. :

https://www.vetion.de/taspezial/pdf/taspezial/Pferderecht-Heft.pdf

Ein Pferd dem Augenschein nach als "gesund" zu beschreiben - das hat was... :)

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Die Antwort von Tangstedt ist richtig, hab´s meinem Stuti auch so beigebracht. Vor allem: Geduld wahren, nicht zuu oft üben, 3-4 Mal pro Lektion, max 2 Lektionen pro Tag reichen. Nach 2 Wochen (Traki :) ) konnte sie es schon sehr gut.

Aaber: sie verwechselt oft Hufe geben zum sauber machen mit Kompliment... (hihi). Also ganz ohne Nebeneffekt ist s zuerst nicht...

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