Die Faus regel sargt 3 tage arbeit anrecht auf 1 tag frei 5 tage arbeit 2 tage frei. sontage und feiertage darf mann nur arbeiten in bestimmten berufen wie Feuerwehr polizei,rettungsdienst und gastätengewerbe Schau dir einfach mal das ArbZG an Arbeitszeitengesetz unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Also was der eine da geschriebne ist nicht ganz richtig. § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
§ 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. ich hoffe ich konnte dir ein bissen weiter helfen