Hallo an alle die es noch Interessiert:
Jemand hat anscheinend erfolgreich geklagt und sich nicht mit einem Vergleich abspeißen lassen.
Im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung welche am 08.03.2016 beim Verwaltungsgericht in Gießen stattfand, wurde festgestellt:
"...dass eine zusätzliche Anrechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht erfolgen darf. Vielmehr ist der Arbeitgeberzuschuss auf das Einkommen der Eltern anzurechnen und sodann der monatliche Kostenbeitrag anhand der Kostenbeitragstabelle zu bestimmen..."
Das Aktenzeichen lautet: AZ.: 7 K 81/15.GI
Eltern die Widerspruch gegen dieses Verfahren eingelegt hatten, wurden ohnehin angeschrieben. Eltern die das Geld schon zahlen mussten UND Widerspruch eingelegt hatten werden dieses wohl zurückbekommen.
Ein Happy End also!
Hiermit nochmal ein Danke an die klagenden Eltern dass sie die Verhandlung durchgezogen haben!