Wiederholtes fahren ohne Führerschein

Guten Abend. Habe bedauerlicher Weise eine Frage die meine beste Freundin(37) betrifft. Da sie aus gesundheitlichen Gründen (Angststörung /Panikattacken) keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann und auch aus Angst keinen Führerschein machen konnte fährt sie trotzdem einen Roller.Nur so kann sie Einkäufe ,Arztbesuche etc bewältigen. Als sie gestern zum 2.mal in eine Verkehrskontrolle geriet beschlagnahmten die Beamten nach Rücksprache mit einem ´Richter oder Staatsanwalt´den Roller. Wegen des 1.Vergehens(vor 2 Jahren) mußte sie eine Geldstrafe zahlen. Da mir googlen nun nicht wirklich eine ausreichende Antwort geben konnte fiel mir direkt dieses Board hier ein. Das sie sich strafbar gemacht hat weiß sie es ist leider nur dieser oben beschriebenen Angst zu ´verdanken ´das sie bisher keinen Führerschein machte. Meine Frage ist nun mit welchen Konsequenzen hat sie im schlimmsten Fall nun zu rechnen und mit welchen im mildesten Fall? Und was passiert nun mit dem beschlagnahmten Fahrzeug?

Ein Beamter meinte dieses könne sogar komplett in das Eigentum des Landes übergehen.Ist das so zulässig? Denn ob nun Fahrerlaubnis oder nicht ist es doch ihr Eigentum.Und um festzustellen ob das Fahrzeug verkehrstüchtig ist hätten doch auch die Papiere genügen können oder?

Bitte um hilfreiche Antworten .Auf ´selber Schuld Kommentare´würde ich gerne verzichten da es leider ein menschliches Desaster für meine Freundin ist.

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Also das Urteil meiner Freundin kam heute mit der Post. Sie soll 60 Tagessätze a 20 Euro zahlen und trägt die Verfahrenskosten. Und hier ergibt sich für mich die nächste Frage deswegen ich dieses Thema noch einmal hervor holen möchte. Es besteht ja die Möglichkeit eines Einspruchs. Da meine Freundin ein Erwerbsunfähiger Rentner ist und dazu Grundsicherung bezieht überlegte ich ob es Sinn macht gegen das Urteil speziell die VefahrenskostenEinspruch einzulegen. Kann das Erfolg haben oder sich dadurch evtl die Strafe bei einem evtl Einspruch sich verschlimmern/erhöhen? Also die Geldstrafe ist für sie poitiv da sie zum Glück keine Sperre bekommen hat um endlich einen Führerschein zu machen. Nur sind 1200 + die Gerichtskosten in unbekannter Höhe für einen EU-Rentner mit 900 Euro im MOnat finde ich doch relativ hoch. Oder ist es ein mildes Strafmaas? Habe da leider keine Vergleichswerte.

Für die erhofften Antworten bedanke ich mich hier schon ein mal.

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