Also das Urteil meiner Freundin kam heute mit der Post. Sie soll 60 Tagessätze a 20 Euro zahlen und trägt die Verfahrenskosten. Und hier ergibt sich für mich die nächste Frage deswegen ich dieses Thema noch einmal hervor holen möchte. Es besteht ja die Möglichkeit eines Einspruchs. Da meine Freundin ein Erwerbsunfähiger Rentner ist und dazu Grundsicherung bezieht überlegte ich ob es Sinn macht gegen das Urteil speziell die VefahrenskostenEinspruch einzulegen. Kann das Erfolg haben oder sich dadurch evtl die Strafe bei einem evtl Einspruch sich verschlimmern/erhöhen? Also die Geldstrafe ist für sie poitiv da sie zum Glück keine Sperre bekommen hat um endlich einen Führerschein zu machen. Nur sind 1200 + die Gerichtskosten in unbekannter Höhe für einen EU-Rentner mit 900 Euro im MOnat finde ich doch relativ hoch. Oder ist es ein mildes Strafmaas? Habe da leider keine Vergleichswerte.
Für die erhofften Antworten bedanke ich mich hier schon ein mal.