Ist zwar schon ziemlich lange her, aber um hier trotzdem mal Licht ins Dunkel zu bringen: Es Könnte tatsächlich so gewesen sein, ging mir auch schon so. Kieferorthopädische Behandlungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossen sein. Gilt für alle möglichen staatlichen Einrichtungen (z.B. Polizei, Bundeswehr etc.) Fand das, um ehrlich zu sein auch eine Frechheit, weil - wie ihr schon sagt - es ja keine körperliche Beeinträchtigung darstellt und in meinem Fall war es freiwillig und aus rein kosmetischen Gründen. Hab auch versucht Einspruch einzulegen, aber ohne Erfolg. Kurz gesagt, gab es 2 „Gründe“ dafür. Nummer 1 war, dass man ja mit der Zahnspange keinen Sport machen könne (was natürlich Quatsch ist.) und Grund Nummer 2 (der vermutlich wesentliche Grund) war, dass die Heilfürsorge der Einrichtungen die Kosten für die Behandlung übernehmen müsste und da das kein Schnäppchen ist, wollen sie das natürlich unter allen Umständen vermeiden.

also guter Tipp von mir: Zahnspange erst, wenn ihr die Ausbildung schon begonnen habt, oder damit fertig seid. Beides habe ich schon gesehen, das scheint kein Problem darzustellen.

hoffe ich konnte helfen. LG

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