Antwort
die pflicht zur arbeit entfällt wegen unmöglichkeit. da es ein ereigniss ist welches sich auf einen größeren personenkreis auswirkt hast du aber auch kein anspruch auf lohn für diese zeit wo du nicht gearbeitet hast. hast du nun gleitzeit und kommst eine stunde zu spät aber noch in der gültigen gleitzeit dann musst du halt länger arbeiten.