Wenn die GKV grundlich leisten WÜRDE und du die Leistungen nicht in Anspruch nimmst, wird der GKV-Anteil nicht übernommen.

Ob bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung generell nicht geleistet wird, hängt von den Bedingungen ab, das ist unterschiedlich geregelt.

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Indem die versicherungsfremden Leistungen nicht auf die Sozialversicherung und deren Beitragszahler abgewälzt werden, sondern über Steuermittel finanziert werden, wie es sein sollte.

Der Bundeszuschuß ist kein Zuschuß, sondern ein - nur teilweiser - Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, die eigentlich Aufgaben der Allgemeinheit sind.

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Bei allen Tarifen sind bereits laufende oder angeratene Behandlungen von der Leistung ausgeschlossen (auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden).

Lediglich der viel beworbene Ergo Zahnersatz sofort leistet auch in diesen fällen. Es handelt sich um einen Tarif ohne große Leistungen, der lediglich den Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt. Dafür kostet er das Dreifache vergleichbarer Tarife.

Es ist also ein einfaches Rechenexempel, ob es sich lohnt: Ist die Beitragssumme der Mindestlaufzeit höher oder niedriger als der Festzuschuss.

Über die Mindestlaufzeit hinaus lohnt es sich keinesfalls, wie geschrieben, dreifacher Beitrag.

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Schäden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat der Nachbarn deren Hausratversicherung. Bei beiden wird der Neuwert erstattet.

Die Versicherungen können versuchen Regress zu nehmen. Hier wäre dann Eure Haftpflichtversicherung im Boot, wobei das dann auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche hinausläuft, da der Sohn nicht deliktfähig ist. Zu prüfen wäre ggf., ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.

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Wenn der Geschädigte eine gute Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hat, lässt er sich den Schaden von seinem Versicherer erstatten und tritt denen den Titel ab. Dann versuchen die sich in den nächsten 30 Jahren das Geld von dir zu holen. Nix mit 5 Jahre.

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Üblicherweise sind in der PHV Sachschäden am Eigentum Arbeitgeber/Arbeitskollegen ausgeschlossen, da du dort ja nicht als Privatperson bist.

Einige bessere Tarife haben hier aber Leistungserweiterungen in unterschiedlicher Höhe (z.b. 5.000 Euro, einige mit SB). Also in den Vertrag schauen.

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10 Mio sollte reichen. Klar, je mehr je besser. Das das in der Praxis aber nicht mehr so relevant ist sieht man daran, dass die Beitragsunterschiede mit höherer Summe geringer werden.

Wichtger ist ein vernünftiger Deckungsumfang im Sinne von Leistungsumfang - denn da gibt es erhebliche Unterschiede.

Was nützt dir die 50 Mio Deckung für einen extrem unwahrscheinlichen Riesenschaden, wenn der erheblich wahrscheinliche 10.000 Euro Schaden gar nicht versichert ist, weil die Billigdeckung das nicht einschließt.

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Die absoluten Staranwälte werden sicher nicht Rahmenvereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern abschließen.

Aber eine gewisse solide Qualität wird vorhanden sein, da auch der Rechtsschutzversicherer ein großes Interesse hat, dass Streit für den Mandanten positiv ausgeht. Die werden eine Erfolgsquote ermitteln und ggf. Konsequenzen ziehen.

Wenn du den Anwalt aus den gelben Seiten aussuchst, hast du diese Vorauswahl nicht.

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Die meisten Auslandskrankenversicherungen müssen vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bevor du etwas online abschließt ist es wichtig, die Bedingungen bzw. Annahmerichtlinien darauf zu prüfen, sonst hilft dir die Aktion nicht weiter.

Setz dich lieber mit der bestehenden Versicherung in Verbindung und bitte um Anpassung der Reisedaten. Wenn es ein offenkundiger Fehler war, korrigiert man den vielleicht.

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Der Vermieter kann sich an denen Freund als Schadenverursacher wenden (§823 BGB), oder an dich= Mietvertrag, ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache (bei Auszug).

In beiden Fällen wäre das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, welche den Sachverhalt prüft, berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte abwehrt. Das Thema Zeitwert und Schadenminderungspflicht wurde ja bereits thematisiert.

Wenn der Vermieter nicht direkt mit dem Versicherer kommunizieren will (er darf sich direkt an euch wenden), einfach den Schriftverkehr weiterleiten. Ist halt für alle Beteiligten eine Verzögerung.

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Hund beißt Loch in Jacke, wollte mich mit der Frau einigen doch sie schaltet Anwalt ein? Wer zahlt den Anwalt?

Mein Welpe hat vor kurzem in der Stadt einer Frau ein Loch in die Jacke gebissen, als ich für eine Sekunde nicht aufgepasst habe. Der Welpe wollte natürlich nur Spielen, was jedoch kein Grund war mich nicht aufrichtig bei der Frau zu entschuldigen, ihr meine Kontaktdaten zu geben und ihr zu sagen, dass ich den Schaden begleichen werde. Natürlich ist das ganze passiert bevor ich eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen habe. Naja dumm gelaufen. Die Frau schrieb mich dann am selben Abend noch an und sagte mir, die Jacke habe 180Euro gekostet. Ich habe Sie gebeten, mir den Beleg zu schicken, sie meinte den habe Sie nicht mehr. Als ich sie erneut darum bittete und ihr sagte, dass ich ohne Beleg nicht viel machen kann (ich dachte mir schon dass da etwas nicht stimmt), schickte Sie mir ein Bild des Belegs mit dem Kommentar: "War damals im Sale. so eine Jacke bekomme ich für den Preis aber nicht"). Ich muss dazusagen, es handelt sich um eine Daunenjacke. Ich rief in einer Schneiderei an, die sagen man könne das sogar reparieren. Ich wollte die Frau anrufen, diese drückte mich weg und sagte, ich solle Sie nicht mehr anrufen, weil ihr Mann sich so sehr aufregt. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich das aber auch nicht über Whatsapp klären möchte. Ich schrieb ihr noch einmal eine Nachricht dass mir das ganze nach wie vor sehr leid tut, ich es aber nicht wirklich einsehe, ihr 180€ zu zahlen für eine Jacke die sie nur 80€ gekostet hat. Ich wäre mir aber sicher, dass wir einen Kompromiss finden und ich würde ihr sicher die 80€ zahlen. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben von ihrem Anwalt, der auch nichts anderes forderte als die 80€. Zudem habe ich eine Rechnung von 84€ für die Anwaltskosten bekommen. Jetzt meine Frage: Bin ich wirklich dazu verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu tragen, obwohl ich mich so mit ihr einigen wollte und ihr so oder so die 80€ zahlen wollte?

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Ärger dich nicht selber mit der Frau rum, melde den Vorgang deiner Tierhalterhaftpflichtversicherung und schildere es, wie es passiert ist. Die Versicherung prüft die Haftungssituation, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Du bist dann aus dem Schneider.

Thema Zeitwert bei Schadenersatz wurde ja bereits mehrmals angesprochen. Aber wie gesagt, das macht der Versicherer. Auch das mit dem Anwalt regelt der.

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Die Haftpflichtversicherung stellt dich von Schadenersatzansprüchen frei, indem berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte abgewehrt werden.

Bei der Prüfung der Ansprüche wäre auch zu klären, ob die Schließanlage in der Gänze noch ihre Funktion erfüllt, sprich, ob nach so vielen Jahren noch ALLE Schlüssel vorhanden sind = Schlüsselappell. Wenn bei einem anderen Mieter bereits ein Schlüssel fehlt, ist schon vorher die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und es wäre nicht legitim, nun auf deine (bzw. deiner Versicherung) Kosten die Anlage zu erneuern. Das zu betrachten ist aber nicht deine Aufgabe, sondern die deiner Versicherung.

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Frag mal bei deiner Privathaftpflichtversicherung nach. Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist ein neu angeschaffter Hund im Rahmen der Vorsorge mitversichert, hängt also von den beiden Daten ab.

Du musst dann allerdings die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bei der selben Gesellschaft abschließen, sonst entfällt die Vorsorgedeckung.

Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Zeitwert, wie diverse male bereits an anderer Stelle erwähnt.

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Es gibt einige Privathaftpflichtversicherungen (aus dem oberen Leistungssegment), die auch nebenberufliche selbständige Tätigkeiten abdecken.

Üblicherweise beschränken sich diese auf bestimmte, aufgelistete Tätigkeiten (also prüfen), es gibt aber auch einige wenige, die alle Tätigkeiten einschließen.

Allerdings gibt es Voraussetzungen, bspw. Umsatz unter 6-15.000€, keine Mitarbeiter u.ä.

P.S. Eine vermeintlich Geschädigte ist in der Pflicht, dir ein Verschulden nachzuweisen. Wobei die Verteidigung hiergegen auch die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung wäre.

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Wenn die Höchstdauer der Reise überschritten wird, entfällt der Versicherungsschutz. Du hättest entweder verlängern müssen, oder einen anderen Tarif abschließen.

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Bei den meisten Tarifen ist Schimmelbefall ausgeschlossen, es gibt einige wenige, die das eingeschlossen haben.

In jedem Fall wird aber geprüft, wer den Schimmelbefall zu vertreten hat. Wenn es Baumängel sind, werden die Schadenersatzforderungen als unberechtigt abgewehrt.

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1. MwSt. wird nur erstattet, wenn sie auch gezahlt wurde.

2. Wird nicht repariert / neu gekauft, wird nur der Zeitwert erstattet

3. Bei Ersatz/Reparatur wird der Neuwert (gleicher Art und Güte) geleistet.

Das ist allgemein Usus und insoweit ist das Angebot deines Versicherers, ohne große Prüfung pauschaul 70% zu leisten, erst einmal in Ordnung. Der Rest wird ja nachreguliert, nur halt gegen Beleg.

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-> Prozessfinanzierung

Das setzt aber eine gewisse Höhe des Streitwertes voraus, geht nur für bestimmte Arten von Streitigkeiten (muss sich in Geld bemessen lassen, damit sich die Erfolgsbeteiligung berechnen lässt) und die Erfolgsaussichten werden auch geprüft.

Kann aber, wenn die Kriterien erfüllt sind, durchaus interessent sein.

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Krankenversicherungen sind üblicherweise zum Ende des Versicherungsjahres bzw. Ende des Kalenderjahres kündbar - je nach Gesellschaft, ebenso wie eine eventuelle Mindestlaufzeit (häufig 2 Jahre).

Das steht in den Bedingungen. Wenn Ihr diese nicht erhalten habt, könnt ihr noch widersprechen:

  • VVG §8: (2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:

1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und 2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.*

Krankenzusatzversicherungen sind sehr beratungsintensiv. Diese schnell am Telefon zu verticken, noch dazu per "Cold Call" ist nicht sehr seriös.

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