Antwort
Hab es schon gemacht, Habe Paragraphen gefunden die sagen das man bei einer Untervermietung den Vermieter fragen müsste, einerseits.
Doch dann habe ich gefunden das es Ausnahmen gibt wenn es um enge angehörige geht wie z.b der Sohn etc. aber genau diese Paragraphen habe ich nicht gefunden sondern las es nur bei einem Anwalt auf seiner Seite der sich mit Mietrecht auskennt. Bräuchte halt die Paragraphen die diese Ausnahme Fälle ansprechen.
P.s ohne Vertrag würde ich es auch machen nur das Jobcenter von ihm nicht..... Und irgendwelche Daten wie Zustimmungen usw. WILL ich dem Jobcenter nicht geben.
Grus Padu