Also erstmal hat der Schulsozialarbeiter Schweigepflicht. Sofern es keine akute Missbrauchssituation ist- du also nicht gerade von jemandem misshandelt wirst, bleibt diese Schweigepflicht auch bestehen (bei aktuellen Fällen muss logischerweise etwas passieren- da es dich ja derzeit bedroht).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.