Wollte mal fragen ob es grundsätzlich zulässig ist, mit dem Moped einen kleinen Anhänger zu ziehen, so in der Art wie auf den angehängten Bild.

Zu DDR-Zeiten habe ich oft Mopeds mit Anhänger gesehen, seit der Wende nicht mehr. Kann das an anderen Rechtsnormen in der BRD liegen?

Falls ja, muss der Anhänger wie bei PKW´s eine eigne Zulassung haben und ist eine separate Fahrerlaubnis nötig oder im normalen Moped-Führerschein enthalten.

Kennt Ihr einen Nachbarn/Kumpel oder fahrt Ihr selbst mit einem solchen Gefährt?

Und was ist mit der Anhängerkupplung. Darf ich die selbst am Zugfahrzeug montieren oder muss die vom Werk bereits vormontiert sein.

Es gab vor sechs Jahren schon mal die gleiche Frage mit nur einer Antwort "Ja darfst Du" ohne jegliche Begründung, was ich für wenig hilfreich finde ohne Begründung. Wär also toll wenn Ihr etwas mehr berichtet, z.b. "hatte schon Ärger deshalb" oder "Polizei sah da kein Problem" oder ähnliches.

Falls das wichtig sein sollte. Ich habe ca. 1980 in der DDR den Mopedfüherschein gemacht und ca. 1992 den PKW-Füherschein der auch Moped enthält.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.