Die Antworten sind alle falsch! Eine Verkaufshilfe macht ebenfalls eine 2-jährige Ausbildung und liegt diese auch vor der IHK mit Prüfungsausschuss und allem "Drum und Dran" ab! Es handelt sich hierbei um einen sogenannten "Behindertenberuf" nach BGBI I, Seite 3140 (gen. durch das Ministerium für Wirtschaft vom 07.02.2003). Diese Ausbildung ist im praktischen Bereich der Ausbildung zum Verkäufer gleich, aber es fehlen theoretische Anteile. Diese Ausbildung ist den Förderschülerinnen und Schülern vorbehalten, die den "Reha-Status" haben, also z. B. eine Lernbehinderung vorweisen. Bei gutem Abschluss können die Verkaufshilfen durch ein Jahr Verlängerung die Ausbildung zum Verkäufer absolvieren.