1. Das ist der klassische Fall von Erpressung und wird mit bis zu 5 Jahren bestraft (oder sogar schwerer Fall möglich bei gewerblichen Handeln)
  2. Ja, Person B macht sich ebenfalls strafbar. Auch wenn es offensichtlich erscheint, bringt nur ein Ausweis 100%ige sicherheit
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Den Ausweis wirst du nicht fotografieren dürfen, da die Möglichkeit / Chance des Missbrauches zu groß ist.

Aber du kannst dir die für dich relevanten Daten zum Beispiel in der Notizapp notieren

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Umgangssprachlich Psychiatrie oder formell Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus wird bei Fremd- oder Eigengefährdung aufgrund geistiger Schwäche angewandt oder sollte man aufgrund seines Geisteszustandes als schuldunfähig gelten. 

Wenn du also "noch ganz dicht" bist, bekommst man deswegen nur Strafe um Strafe, da mehrere Ordnungswidrigkeiten und erhebliche Straftatbestände tangiert sind und wenn das Maß voll ist, dann wird man um eine Freiheitsstrafe in einer JVA nicht mehr drum rum kommen

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Ja kann man völlig problemlos. Entweder anonymisiert zb. per Brief oder natürlich auch persönlich durch Vorsprechen an der entsprechenden Dienststelle

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Rein rechtlich:

Neben zahlreichen Ordnungswidrigkeiten im schlimmsten Fall auch mehrere Straftaten wie zb illegales Autorennen gem 315d stgb welcher drastischen Konsequenzen wie Einzug des PKWs, Verlust des Führerscheines etc. zur Folge hat.

ausserhalb des Rechts:

bleder kann man nicht sein, einen ‚Rennen‘ zu beginnen, wo man vorher weiß das verliert man zu 100%

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Du interpretierst das GG falsch. Keiner kann gezwungen werden zu einer Waffe zu greifen. Im Verteidigungsfall können Männer ab 18 an zum Wehrdienst verpflichtet werden. Eine Einführung der Wehrpflicht ist also vom GG nur erlaubt, nicht aber geboten.

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Wenn ich diese Halbwahrheiten hier höre wird mir schwindlig...

Grundsätzlich hast du natürlich auch als Zeuge das Recht auf Fragen nicht antworten zu müssen bei welchen du mit wahrheitsgemäßen Angaben Gefahr läufst wegen einer Straftat verfolgt zu werden (55 stpo). Somit musst du NICHT sagen, dass du etwas BTM kaufen wolltest. Das ist auch keine ‚Falschaussage‘ wenn du das verschweigst

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Sehr gehörte Fr. ...,

ich heiße ... und wollte mich bezüglich eines Aushilfsjobs mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich war heute an Ihrem Stand in der Kleinmarkthalle und habe dort bereits erste Eindrücke sammeln können. Unter anderem habe ich dort mit Fr. ... gesprochen, was schlussendlich meine Vorstellung und Wunsch verstärkt hat mich bei Ihnen zu bewerben.

In freudiger Erwartung hinsichtlich einer Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

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fahr doch gemütlich im zweiten Gang, kurz vor der Kreizung die Kupplung drücken, in den ersten schalten, schauen und dann wieder im ersten anfahren und (kommt auf die Entfernung an, in der Regel aber lohnenswert) wieder in den zweiten schalten.

Durchfallen wird bei deiner Vorgehensweise aber wohl trotzdem keiner (sollte das das einzige Manko sein)

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Den Begriff ‚Beamtenbeleidigung‘ gibt es nicht.

Ob eine Beleidigung vorliegt muss / kann / darf der Geschädigte jeweils für sich selber entscheiden, da sind die Messlatten ganz unterschiedlich. Manch einer fühlt sich bei ‚A****‘ noch ‚unbeleidigt‘, der andere fühlt sich bei ‚du bist doof‘ schon auf den Schlips getreten. Ist also immer Auslegungssache. Ich selbst (bin Polizist) ist es sowas von egal wenn jemand zu mir ‚Bulle‘ sagt und das wäre für mich keine strafrechtlich relevanter Ausdruck was zur Anzeige gebracht wird.

Cop ist nur die englische Bezeichnung und somit eh irrelevant

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