Es ist tatsächlich so, das ein Zugbegleiter ein erhöhtes Entgelt verlangen KANN, in der Regel kostet es ca. 2 € Aufpreis, WENN der Automat funktionierte. Wenn nicht entfällt auch das, und das Lösen des Fahrscheines beim Zugbegleiter kostet genau so viel wie am Automaten. Wer sich vor Fahrtantritt direkt beim Zugbegleiter meldet, dem kann KEIN Vorsatz unterstellt, und somit auch keine Strafe angehangen werden. Die Zugbegleiter sind nicht umsonst so ausgestattet, das Sie Fahrscheine ausdrucken können.
Sie MÜSSEN das aber nicht tun. Die Bahn hat KEINE Beförderungspflicht.