Es ist tatsächlich so, das ein Zugbegleiter ein erhöhtes Entgelt verlangen KANN, in der Regel kostet es ca. 2 € Aufpreis, WENN der Automat funktionierte. Wenn nicht entfällt auch das, und das Lösen des Fahrscheines beim Zugbegleiter kostet genau so viel wie am Automaten. Wer sich vor Fahrtantritt direkt beim Zugbegleiter meldet, dem kann KEIN Vorsatz unterstellt, und somit auch keine Strafe angehangen werden. Die Zugbegleiter sind nicht umsonst so ausgestattet, das Sie Fahrscheine ausdrucken können. 

Sie MÜSSEN das aber nicht tun. Die Bahn hat KEINE Beförderungspflicht. 

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Viele Jobs bei der Bahn sind an ein Mindestalter von 21 Jahren gebunden, schon allein aus dem Grund, das man mit 21 Jahren erst voll haftbar ist, wenn man einen Fehler begeht. Ich selbst arbeite für die Bahn in der Bausicherung, und als Erdungsberechtigter, und ich kann dir versichern, das du nach jedem Lehrgang dafür unterschreibst, alles Verstanden zu haben, und das du die Vorschriften kennst, und immer beachtest. Wenn man in meiner Branche einen Fehler macht, kann man selbst, aber auch andere Menschen fix mal eben sterben, oder hohe Sachschäden, bzw wirtschaftliche Schäden für das Eisenbahnunternehmen verursachen. Und bei grob fahrlässigem Handeln wird die Bahn dich in Regress nehmen, das funktioniert allerdings nur, wenn du voll haftbar bist. Ergo ab 21.GrußD.

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