Die Anschaffung eines Mähroboters lohnt immer dann wenn man bereits Stress mit Nachbarn hat oder unbedingt will.

Dieses Marketinggeschwafel vom flüsterleisen Betrieb ist Unfug: Während ein normaler Mäher maximal 1x die Woche für dann vielleicht 1-2h die Gegend beschallt tut dies ein Mähroboter ständig - und wie leise das Geräusch auch sein mag, diese Dauerbeschallung raubt auch dem geduldigsten Nachbarn irgendwann den letzten Nerv.

Ein tropfender Wasserhahn ist auch weit unterhalb jedes Lärmgrenzwerts, aber wer hält dieses Geräusch stundenlang aus? Oder eine Mücke im Zimmer, wer kann da schlafen?

Wenn man selbst mal seinen eigenen Garten geniessen will und das permanente Anfahr- und Bremsgeräusch in den Ohren hat dreht man irgendwann durch. 60dB klingt nach wenig (und ist blanke Theorie, die wenigsten Geräte sind so leise, schon gar nicht wenn die Geräte dann nicht mehr gepflegt und gewartet werden), aber als Dauerbeschallung reichts zum Krankmacher.

Bei allem Respekt: Einen Garten haben, aber sich nicht drum kümmern wollen - die Dinger gehören verboten weil eine absolut vermeidbare Geräuschbelästigung. Hier gilt es dringend eine Gesetzeslücke zu schliessen.

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OK, Schreiben ist raus. Dennoch aber nochmals die Frage ob ich auf die Lieferung des Artikels bestehen kann, nötigenfalls dergestalt dass er ihn halt neu kaufen und mir zusenden muss?

So richtig schlau werde ich aus dem BGB diesbezüglich nicht.

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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort, werde ich also so machen. Zwei ergänzende Fragen:

. Wo könnte ich einen gewissermassen 'wasserdichten' Text dafür finden?

. Muss ich mich ggf. auf eine Rücküberweisung des Kaufbetrags einlassen oder kann ich auf Lieferung der Kaufsache bestehen, auch wenn der VK diese nicht mehr hat?

Hintergrund der Frage: Der Artikel wurde als neu und unbenutzt beschrieben. Inkl. dem zusätzlich vereinbarten Zubehör liegt der Kaufpreis bei weniger als 50% des Neupreises, wahrscheinlich der Tatsache geschuldet dass die ursprüngliche Verkaufsanzeige vom 20.04.2009 datiert und sich bislang kein Käufer gefunden hatte.

Ich würde selbstverständlich die Lieferung einer Rückerstattung vorziehen.

.

Edit:

Uups, sorry, die Antwort ist an die falsche Position gerückt, ich muss mich erst noch mit diesem Board vertraut machen ;-)

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