Ja und nein! Auf Wasser und Heizung hast Du keinen Einfluss, ebensowenig wie auf dem Strom außerhalb Deiner Wohnung. Was Deine Wohnug betrifft hast Du die freie Wahl Dir einen Stromanbieter auzusuchen. Dein Vermieter hat darauf keinen Einfluss. Es sei Du hast einen Zwischenzähler und Du rechnest mit Deinem Vermieter Deinen Strom ab.

...zur Antwort

nein, Du mußt den Zählerstand von Deiner alten Wohnung ablesen und dem bisherigen Stromlieferanten diesen Zählerstand mitteilen, damit er mit die abrechnen kann. Ebenfalls muß Dein Vormieter, also derjenige der Deine jetzige Wohnung bewohnt hat, dem Stromlieferanten den Zählerstand beim Auszug mitteilen. Somit kennt der Stromliefernat den Zählerstand. Hat Dein Vormieter dies nicht gemacht hat er ein Problem; er zahlt dann Deinen Verbrauch mit, bis Du die den Zählerstand mitteilst.

...zur Antwort

Wenn ich Dich richtig verstehe; Du hast nicht nur den Stromanbieter gewechselt, sondern Du bist auch in eine neue Wohnung gezogen? Dein Vormieter müsste doch den Zählerstand wissen, denn der musste ja mit dem bisherigen Stromlieferanten abrechnen. Der müsste den Zählerstand wissen. Stomzähler werden in der Regel nur gewechselt wenn sie defekt sind. Sie bleiben so auch bei einem Anbieterwechel drin. Aber bist Du nicht von Deinem Stromanbieter nach dem Zählerstand gefragt worden, wie Du gewechselt hast?

...zur Antwort

nur wer einen Vetrag abgeschlossen hat, kann diesen auch kündigen. Es sei Dein Vater hat Dir eine Vollmacht dazu gegeben.

...zur Antwort

Vorsicht, garade bei eingeschränkter Preisgarantie. 2 Jahre können dabei schon sehr lange und teuer werden.

...zur Antwort

rede einmal mit einem Schiedsmann darüber. Diese Leute arbeiten ehrenamtlich. Welcher Schiedmann für Dich zuständig ist, kannst Du beim Gericht erfahren.

...zur Antwort

nein wenn es nur gelegentlich ist, - nicht. Hat sie aber keine eigene Wohnung kann er dies.

...zur Antwort