Wir haben unsere Mietswohnung an zwei Personen vermietet(zahlung erfolgt jeweils durch das Jobcenter) Beide Personen stehen gleichermaßen im Mietvertrag. Nun sind die Mieter in Streit geraten und Mieter 1 kündigt uns fristlos das Mietverhältnis, auf Grund unzumutbarer Verhältnisse. Wir haben das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen, dass die alleinige Kündigung durch Mieter 1 nicht rechtsmäßig ist. Zumal wir für Streitigkeiten keine Verantwortung übernehmen können und die fristlose Kündigung nicht greift. Mieter 1 hat bereits einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Demnach ist zu erwarten, dass die Zahlung durch das Jobcenter an uns, ab sofort eingestellt wird. Obwohl wir die Kündigung noch gar nicht bestätigt haben.
Mieter 2 gerät durch die fristlose Kündigung auch jetzt in Zahlungsschwierigkeiten, da die doppelte Miete für ihn fällig wird.

Wer ist hier im Recht und was könnten wir hier unternehmen?