Tatsächlich würde ich auch zur Abtreibung raten. Und solltest du dich nicht mit dem Gedanken anfreunden können gibt es noch die Möglichkeit das Kind zur Adoption frei zu geben.

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Schalt mal die WIndows Firewall, oder falls du eine andere verwendest diese, aus. Wenn es dann geht solltest du das Programm der Whitelist deiner Firewall hinzufügen. An sonsten mal deinstallieren, neu runterladen und wieder intallieren. Das sollte dann im Normalfall das Problem beheben.

Sollte das alles nichts helfen würde ich dir raten mal hier nachzufragen: http://www.pcmastersforum.de/internet-und-netzwerke/

MfG

C.

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Die Frauen / Mädchen dort werden ausgebeutet, zur Schau gestellt und ihre privaten Dramen in voller länge der Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen. Ich persönliche schaue derlei Sendungen nicht und würde mich von keinen Zehn Pferden dazu bringen lassen dort mit zu machen. Letzten Endes ist es aber deine Entscheidung.

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So weit ich dich richtig verstanden habe bist du im Recht. Der rellevante Artikel des BGB ist wohl Artikel 434 "Sachmangel"



(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei
Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die
Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,



1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die
gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der
Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften,
die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des
Herstellers (§ 4
Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen
insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte
Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer
die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war
oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte
Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß
durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage
bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist,
es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.


(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Du hast keine Information über das Produkt welches verkauft wird verschleihert oder vefälscht also liegt der Fehler auf Seiten des Käufers.

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