Hallo,
die Kinder (13 und 16 Jahre) meines Freundes wollen im Juni in unsere erste gemeinsame Wohnung mit einziehen. Bisher sind sie halb-halb bei beiden Elternteilen untergebracht. Mit der Mutter gibt es aber seit Anfang des Jahres nur Knatsch.
Die Kinder haben jetzt beidewiederholt gesagt, dass sie gerne zu uns wollen. Wir haben ihnen klar gemacht, dass das keine pupertäre Stimmungsschwankung sein darf und sie sich das überlegen wollen. Nach 2 Monaten sind sie aber immer noch dieser Ansicht.
Zuerst werden wir jetzt zwar das Gespräch mit der Mutter suchen, allerdings wird dabei vermutlich nicht viel rauskommen.
Wer ist dann zuständig? Jugendamt oder gleich Familiengericht?
Und welche Mitsprache haben die Kinder?
Hab gelesen, dass man ab 14 ziemlich selbst sagen darf, wohin man will und das dann auch so vom Gericht entschieden wird. Aber was ist mit der kleinen, eher schüchteren Schwester? Wird die mit 13 auch angehört und wenn ja in welchem Maße wird das berücksichtigt? Oder entscheidet das Gericht sowieso nur über beide Geschwister zusammen?
Wir würden gerne erstmal unsere Chancen/Rechte kennen, bevor wir den Kids Hoffnungen machen und es hinterher bei Gericht kracht und sie doch nicht zum Vater dürfen.
Besten Dank für eure Antwort!
Pamina