Also einfach eintragen ist ja gut und schön aber wo soll ich es eintragen ich habe das bisher nie gemacht. und ich glaube in den zwei blättern die ich bisher hatte stand da nie was von drin. welches Formular brauche cih den dafür überhaupt ?

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Antwort von larry2010 ja das haben wir uns auch so gedacht das das haus keinen wert hat aber laut gutachter hat das haus nen wet von 25.000euro der grund und boden 43.000 und 3.000 außenanlagen .... (anmerkung da sind schon 22.000 euro für *sanierungskosten runter ) die der sachverständigen für die raparaturen angedacht hat + abriss des nicht genemigten bereiches und außenfassadenabdichtung (neue wände und an der abriskante dichte außenwände )

Antwort von WioiW Ja ok das ist soweit gut also eigenrisiko wollen wir nciht machen . aber hätte der architekt der das stück angekaut hat was nciht genemigt ist diese nciht mache müssen vorm anbau? und kann man da nun nachträglich noch as machen. ich meine er kann doch nciht nen haus umbauen und keine bauanträge stellen oder ?

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Verkehrsgutachten

Hallo ich hab da ein kleines Problem. Ich hab ein Verkehrsgutachten erstellen lassen für ein Haus. Mit diesem Gutachten bin ich nun so garnicht einverstanden da mir viele sachen nicht klar sind und zu denken geben . z.b.heist es im gutachten 2,8 Auszüge aus den Akten des Bauamtes wurden nicht eingesehen . und an anderer stelle heist es dan ; Die Terrasse im Obergeschoss und die darunter liegenden Räume sind baufällig und nicht bauaufsichtlich genehmigt. in der wertermittlung sind diese Bauteile nicht mitbewertet und die Abbruchkosten enthalten.

... wie kann es sein das er das weiss wenn doch das Bauamt garnicht hinzugezogen wurde ? oder z.b. es wurde eine m² preis von 350 euro veranschlagt für den Bodenrichtwert wobei wir von unserer Nachbarin erfahren haben das der ihr gutachter nen m² preis von nur 190 euro angegeben wurde ...( soweit wir wissen ist 190 euro für wohngebiete und 350 euro für industri/ gewerbegrunstücke im amt angegeben , kann ein wohngebäude auf gewerbefläche gebaut sein ?)

dan ist unser haus von ca1650 im gutachten steht dann; Alterwertminderung Baujahrfür diese Berechnung kumuliert auf 1925 Alter 87 jahre Gesamtnutzungesdauer 110 Jahre Restnutzungsdauerdauer 23 Jahre

wertminderung (ross) 71%

Meine frage nun ; Kann ich diese ja sehr unterschiedlichen m²preise beanstanden und die Bauaufsichtliche sachen auch ? Ist das hochsetzen des baujahres erlaubt da es ja viel älter ist? und kann er einfach die Terrasse aus der bewertung rausnehmen obwohl die ne riesen preisminderung des objektzes darstellt da sie einsturzgefährdet ist und grund neu aufgebaut werden muss? vielen dank für lesen und antworten :)

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erstmal danke für deine antwort ...also die letzte renovierung wurde 1972 durchgeführt ^^ ist also auch schon ein paar jährchen her :) da wir mitten in einer wohnsiedlung wohnen kann ich mir das mit den gewerbepreisen halt nicht erklären und die grundstücke sind ca gleichgroß :) aber ihr ist nur zur hälfte bebaut unsers voll (ist mitten in der altstadt) gut das mit dem Bauamt leuchtet mir ein aber er kann doch dan nciht einfach schreiben das das nciht gehnemigt ist oder ? es ist shcließlich auf allen bauplänen von 1972 drauf. und die umbauten sind damals von der Stadt gemacht worden (zwecks einer umsiedelung ) und die stadt wird sicher keine ungenehmigte terrase bauen währe sehr komisch ... das war dem Gutachter aber bekannt .... aber gut dan werden wir uns nochmal mit ihm zusammen setzen müssen und alles nachreichen damit es dan wirklich volständig ist das gutachten :)

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