Auszug aus der Seite der Landesverkehrswacht: gesetzlich festgelegt!
**Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in
Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe
entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind.
Erläuterung: Das
12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 12. Geburtstag
feiert. Eines der beiden Kriterien –älter als 12 Jahre oder über 150 cm
groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug
mitfahren darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob
dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte
(z.B. eine Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet
wird). **
Vielleicht kannst du deine Eltern überzeugen, eine Sitzerhöhung zu nehmen, das ist dann nicht "ganz so kindlich"