Kontaktier doch einfach mal die Leute von Subway. Es gibt doch auf jeder Internetseite eine Rubrik "Kontakt" oder "Service". Die können dir doch eher helfen, als irgendwelche Leute hier ;-)
Ein Blick ins Gesetz ist nicht verkehrt?
§7 SGB II ... (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, 2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
Sprich: Solange du das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hast bildest ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Wie alt ist denn der Kleine?
Weggucken und Mitleid mit dem Hund haben, mehr nicht.
Du kannst BAB beantragen. Ähnlich wie BaföG, aber eben Berufsausbildungshilfe. Ist das deine erste Ausbildung nach dem Abi? Wenn ja sind deine Eltern aber vorrangig unterhaltspflichtig. Die müssen dich bei deiner ersten Ausbildung / Studium unterstützen. Wenn sie das nicht tun kannst du sie sogar verklagen. Also deine Eltern sind erst einmal die erste Anlaufstelle.
Da kannst du nichts machen. Du hast ja auch keine Beweise dafür. Wenn es zu einem Verfahren kommen würde würden die Unternehmen eben sagen, dass die Frau, die die Stelle bekommen hat, besser ins Firmenprofil passt oder sonst was.
Und alle Unternehmen müssen ihre Frauenquote erfüllen. Musst du wirklich einfach hinnehmen.
Stell beide Anträge. Gib beim Wohngeldantrag an, dass du Kinderzuschlag beantragt hast und andersrum. Alles kein Problem! ;-) Erzielst du Einnahmen in Höhe von 600€ oder Gewinn in Höhe von 600€ monatlich?
Ob deine Freundin aus der Wohnung raus muss ist von dem Angemessenheitsspiegel der Stadt, in der ihr wohnt, abhängig. Man kann in etwa sagen pro Person hat man Anspruch auf 60qm + 15qm pro Kind/weitere Person. Bei 3 Personen kommt man so auf 90qm. Das könnte also durchaus hinkommen mit den 85qm. Aber es kommt wie gesagt auf die Stadt an. In München sind Wohnungen entsprechend teurer als in einem kleinen Dorf. Es kommt außerdem auf die Kosten der Wohnung an. Relevant sind die Kaltmiete + Betriebskosten (ohne Heizkosten!). Die dürfen auch nicht zu teuer sein. Erkundigt euch einfach beim Jobcenter nach dem Angemessenheitsspiegel. Wenn du den hast, kannst du ja schauen.
Was isomatte schreibt ist nicht korrekt.
Erst einmal kann jeder Hartz 4 beantragen, wenn auch nur für einen Monat oder zur Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung, geht alles. Die Frage ist nur das Wie.
Da du mit deinem Freund offensichtlich zusammenlebst würdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das heißt ihr hättet grundsätzlich Anspruch auf den Regelsatz. Das sind 345,00 Euro pro Person. Dann habt ihr natürlich Anspruch auf Miete! Das Haus ist selbstverständlich unangemessen groß und teuer. Wie viel zu teuer ist von Stadt zu Stadt anders. Und ihr würdet zwar aufgefordert werden umzuziehen, aber euch werden vom Jobcenter für die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug 6 Monate Zeit gegeben. Solange trägt das Jobcenter auch die volle Miete samt Nebenkosten! Strom etc müsst ihr natürlich so bezahlen.
Ob ihr jetzt einen Anspruch hättet ist vom Einkommen deines Freundes abhängig. Kleines Rechenbeispiel: Anspruch Regelsatz gesamt 690,00 Euro Anspruch Miete monatlich 1000,00 Euro (inkl. Heizung und Betriebskosten) Gesamtbedarf: 1690,00 Euro.
Auf das EInkommen von deinem Freund gehen Freibeträge ab. ich nehme mal an dass es sich um einen Nettobetrag von über 1000€ handelt also werden die Freibeträge auf das Einkommen deines Freundes bei 330,00 Euro liegen. Beispiel: Lohn Netto 1500,00 Euro abzgl. Freibeträge 330,00 Euro anzurechnendes Einkommen 1170,00 Euro.
Somit hättet ihr Anspruch auf 520,00 Euro monatlich und ihr werdet automatisch über das Jobcenter krankenversichert. Sind ja auch nicht unerhebliche Beträge, wenn man knapp bei Kasse ist. Ich hoffe ich konnte helfen!
Nein können sie nicht. Das sind die Angelegenheiten der Eltern, nicht eure. Wenn die Schätzung des Finanzamts nicht zutrifft kann man auch Widerspruch dagegen einlegen. Das dauert zwar elendig lange und die Eltern müssen nachweisen, dass sie über ein derart hohes Einkommen nicht verfügt haben, aber in den Insolvenzunterlagen des Insolvenzverwalters müsste es derartige Unterlagen geben.
Sofern deine Eltern dem Jobcenter keine betriebswirtschaftliche Auswerungen bis zur Aufgabe des Gewerbes liefern könnt werden die auch weiterhin alles zurückfordern. Der Betrag wird in Raten von 10% der Regelleistung aller Personen der Bedarfsgemeinschaft einbehalten. Immerhin bekommen deine Eltern so die Möglichkeit die Schulden beim Jobcenter zinsfrei abzuzahlen.
Wie wäre es wenn ihr erst einmal einen Antrag auf Leistunge nnach dem SGB XII stellt? Ihr oder zumindest deine Frau scheint ja gar nicht erwerbsfähig zu sein. Dann bestünde auch gar kein Anspruch auf Hartz 4. Die Sache mit den Umzügen ist kompliziert. Du kannst natürlich Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, sofern die Frist noch nicht verstrichen ist. Aber da kein zwingender Grund für einen Umzug gegeben sind sehe ich da wenig Chancen, dass ein Widerspruch was bringt. Ein Umzug wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützt, z.B. Schimmelbefall, Familienzuwachs oder ähnliches. Sagen wir jetzt pauschal 1000€ für Renovierung und Umzug zu zahlen, damit ihr 20 Stufen weniger laufen müsst... Das ist kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetztes. Also schnappt euch ein paar Freunde oder Familie und zieht das alleine durch, wenn euch das so wichtig ist. Eine andere Möglichkeit sehe ich wirklich nicht für euch. Aber geht unbedingt zum Sozialamt zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII. Und stellt einen Antrag auf Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung!
Der Ehemann ist unterhaltspflichtig für die Kinder und seine Frau. Dann verdient ein Sohn ja schon. Kann er finanziell selbst für sich aufkommen? Wenn ja muss er seinen Teil an Miete (1/3) natürlich auch selbst tragen. Wenn nein kann er aufstockend Hartz 4 beantragen. Die Beantragung von Hartz 4 heißt gleichzeitig sich arbeitssuchend zu melden. Wenn die Frau nicht möchte, dass ihr und ihrem anderen Sohn regelmäßig Sanktionen das Leben schwer machen, muss sie also arbeiten. Die ganzen Antragsformulare kriegt man im Jobcenter. Dort wird auch noch einmal nach Unterhalt gefragt etc. Ist wahrscheinlich das einfachste dort aufzulaufen.
Wann wurde dein Kater denn kastriert? Fing das pinkeln im Haus kurz nach der Kastration an? Oft hängt das alles zusammen. Ihm tut das natürlich weh und schuld ist in seinen Augen dann nicht die OP, sondern das Katzenklo, weshalb er dann woanders hin macht, um nicht wieder Schmerzen zu haben. Hat er denn so 'Lieblingsstellen' zum pinkeln? Sonst stellt die -offenen- Katzenklos doch mal an seine Lieblingsplätze. Zumindest vorübergehend. Wenn ihr den Kleinen behalten wollt müsst ihr unbedingt alles dreckigen Möbel/Teppiche/Bezüge entsorgen, sonst macht er das immer wieder - riecht ja schließlich alles wie ein Klo für ihn. Und selbst wenn ihr ihn weg gebt, ihr müsst die Sachen doch so oder so weggeben. Außerdem kann er doch eine Blasenentzündung haben...? So viele Möglichkeiten.
Und ich überleg dir das gut mit dem Abgeben. Wie du schon erkannt hast wird der Kleine es nicht leicht haben eine neue Familie zu finden. Nur wenig Menschen nehmen ein Tier mit Handicap auf.
Sorry, aber du wirkst ganz schön undankbar. Ohne das Geld vom Jobcenter und letztlich vom Steuerzahler müsstest du auch die 150,00 Euro selbst zahlen. Man muss sich auch immer die Frage stellen - kann ich mir das leisten? Und mal eben 1200km wegzuziehen kann sich eben nicht jeder leisten.
Stell dir mal vor du würdest keine Leistungen vom Amt beziehen und hast einen Job, der zumindest so viel abwirfst, dass du halbwegs über die Runden kommst. Dann würde so ein Umzug doch auch nicht in Frage kommen!!! Da müsstest du sehr lange sehr viel sparen.
Also anstatt rumzumeckern denk mal lieber daran!
Und nein, wenn das Jobcenter nur 150€ gewährt, musst du erst einmal damit leben. Wenn dein Bescheid schon bestandskräftig ist, kannst du auch keinen Widerspruch mehr einlegen. Und beim Widerspruch bedenke: das dauert. Selbst wenn du Recht bekommst, wird das locker 6 Monate dauern. Das bringt dir jetzt gerade eigentlich rein gar nichts, weil du JETZT das Geld brauchst.
Nein, du kannst das nicht ablehnen. Also du kannst schon, aber es werden dir dann 30% deiner Regelleistungen gekürzt für 3 Monate.
Jeder verarbeitet so etwas anders. Der eine möchte alleine sein und der andere kann nicht alleine sein.. Frag sie einfach, wonach ihr ist. Biete ihr an mit ihr was zu unternehmen.. Kino, feiern gehen keine Ahnung! Shoppen? Oder bleib einfach nur bei ihr. Man muss manchmal auch gar nichts sagen, einfach nur da sein. Das kann leider 2-3 Monate dauern, bis man halbwegs wieder normal drauf ist. Aber es wird von Tag zu Tag ein bisschen besser..
Die übernehmen die Abrechnung insofern:
- du musst in dem Zeitraum auch im Leistungsbezug gewesen sein für den die Rechnung anfällt
- es werden alle vom Jobcenter gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen zusammengerechnet und auf euren tatsächlichen Verbrauch angerechnet. Wichtig ist an der Stelle, ob ihr auch wirklich alle vom Jobcenter gezahlten Vorauszahlungen an Vermieter etc. weitergeleitet habt. Die Differenz wird dann übernommen (ist nicht selten ein anderer Betrag als in der Abrechnung steht).
Reiche eine Kopie bei deinem zuständigen Leistungsteam ein und schreibe drauf 'Bitte um Übernahme'. Das reicht schon.
Ruf doch beim Service-Center an. Die nehmen den annoymen Hinweis dann auf und leiten es direkt an die entsprechenden Teams weiter. Und über dich steht rein gar nichts in den internen Mails, keine Sorge.
Also es mag Quereinsteiger geben, aber in der Regel sind das keine Verwaltungsfachangestellten, sondern Leute vom gehobenen Beamtendienst von der Kommune oder von der Bundesagentur selbst, gerade die Arbeitsvermittler. Die haben alle ein Studium hinter sich. Voraussetzung dafür ist Abi oder Fachabi und ein freiwilliges soziales Jahr oder ähnliches.. Also so einfach ist das alles nicht ;-)
Nein das ist alles korrekt. Sofern euer Kind seinen Bedarf mit eigenem Einkommen decken kann (Kindergeld, Unterhalt, Nebenjobs usw) wird das den Bedarf übersteigende Geld bei der Mutter angerechnet.