Die Ausgangslage ist etwas verzwickt. Das Grundstück ist Privatgrund. Von der Stadtverwaltung her aber nur Grünland. Nach dem Krieg waren die Hütten in Selbstbauweise als Unterkunft willkommen, heute wohnen einige noch rechtmäßig dort. (Gewohnheitsrecht). Nach einem Pächterwechsel ist das Wohnrecht erloschen und die Hütten müssen auf ca. 24 qm reduziert werden. Wer hat hier das Sagen? Kann die Stadt eine Übernachtung verbieten?