Ist in den Sommermonaten das Übernachten im Garten verboten?

2 Antworten

Nach einem Pächterwechsel ist das Wohnrecht erloschen Wer hat hier das Sagen?

Der Verpächter - darauf hätte man durchaus selbst kommen können, oder? Wenn er Bewohnen, selbst Übernachten in den Bebauungen seines Pachtlandes ausschliesst, ist das eben so. Und weder das Miet- noch Pachtrecht kennt überhaupt ein Gewohnheitsrecht: Was geduldet wurde, ist eben widerruflich, wenn ein neuer Sheriff in der Stadt ist :-O

G imager761

Ja wenn das so einfach wäre.... es gibt einen Pachtvertrag mit Wohnrecht. Der läuft aber auf meine, inzwischen verstorbenen, Eltern. Die Stadt hat dem Verpächter schon in den 70ern untersagt neue Wohnpachtverhältnisse einzugehen. Das hat die damalige Eigentümerin ignoriert und munter weiter Grundstücke zum Wohnen bereitgestellt. Es wohnen heute noch einige dort - erlaubter Weise. Außerdem greift kein Kleingartengesetz, weil es ja "Grünland" ist. Hab aber in alten Unterlagen nachgesehen, die Nachfolgern mit eigenem Pachtvertrag die Entfernung der Bebauung vorgibt. - Wohl, damit niemand mehr drin wohnen kann. Die Eigentümerin hat wegen Wechsel des Obmanns eine Einladung zu einer Zusammenkunft ausgesprochen. Ich wollte halt mal fragen, ob es irgendeinen Paragraphen gibt, der sie zur Zustimmung einer zeitweisen "Nutzungsänderung" bringen könnte. Aber so brauche ich dieses Thema nicht anzusprechen- hab ich erkannt-. Aber Danke für deine Antwort. Schönes Wochenende - Orchideenbad

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Gegenfrage, warum heisst Deutschland " Kummerland " ? 

... weil so vieles verboten ist, und wenn es mal nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt ! Und weil alles so kompliziert ist, must du das einen Rechtsanwalt vor Ort fragen. 

Lass mich raten: 

Dein Problem klingt nach Schrebergarten. Die haben meist eine Satzung. Diese Satzung ist von Garten zu Garten unterschiedlich. Sie koennen dir das Uebernachten verbieten, alle machen es aber doch solange sie nicht erwischt werden. Solange die Polizei nicht kommt und die Tuer eintritt, schlaefst du eben drin. 

Du lebst da halt in einem "rechtsfreien Raum" wo Faustrecht und Nachbarschafshilfe gilt. Wen die nicht wollen, der wird rausgebissen. 

Versuchs mal mit kleingarten, Kleingartenvereine ... Kleingartenordnung


Pachtvertrag, Satzung und "rechtsfreier Raum" schliessen sich aus, oder? Das man besoffen Auto fahren kann, meint eben nicht, dass man es darf. Auch ohne das die Polizei hier tätig würde, kan man Vertragsbruch eben quailifiziert abmahnen und ahnden: Kündigung, Ausschluss, Räumungstitel :-O

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Hallo Petra0897654321,

vielen Dank für deine Zeilen... . Im letzten Jahr hab ich es so gehalten. Ich wollte nur mal hören, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, da ich ja nicht dauerhaft drin wohnen möchte. Es handelt sich nicht um eine Schrebergartensiedllung im eigentlichen Sinn, sondern um Privatgrund. Meine, inzwischen verstorbenen, Eltern hatten einen Wohnpachtvertrag. Ich hab in den alten Unterlagen nachgeschaut, und gesehen, daß ich eigentl. einen neuen Pachtvertrag bräuchte, der dann aber die Entfernung der Bebauung vorsieht. Unter diesen Umständen halte ich besser meine Füße still und stelle mein Auto woanders hin.

Schönes Wochenende Orchideenbad

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