Die Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS befindet sich in Mainz. Wenn Du dort in der Nähe wohnst, kannst Du ja mal dort anrufen. In den 420 Außenstellen, in denen die ehrenamtlichen Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten, ist kein Praktikum möglich.
Hallo lana22,
die Opferhilfsorganisation "WEISSER RING e. V." hilft nur Opfern von vorsätzlichen Straftaten und betreibt Prävention zur Verhütung von Straftaten.
Mehr Informationen im Internet weisser-ring
Facebook: https://www.facebook.com/weisser.ring
Es gibt eine Versicherung mit ähnlichem Namen:
Deutscher Ring -
Vielleicht hast Du die beiden Begriffe verwechselt.
Herzliche Grüße
WEISSER RING e. V.
Außenstelle Kulmbach
Leider habe ich den gesuchten Film nicht gefunden. Ich weiß nicht, für was er gebraucht wird. Hier habe ich einen anderen Film gefunden. Vielleicht ist der auch von Interesse.
http://www.youtube.com/watch?v=jARWvw0xckA&feature=plcp
"Opfer" als Schimpfwort tritt im deutschen Sprachraum seit den 2000er Jahren auf. Anfangs wurde es vorwiegend von jungen, männlichen türkisch- oder arabischstämmigen Migranten, aber auch von männlichen deutschen Jugendlichen aus der Unterschicht benutzt. Es wurde von Hip-Hop-Musikern wie Sido und anderen Künstlern des Plattenlabels Aggro Berlin in ihren Liedtexten benutzt.
Opfer wird in diesem Zusammenhang ohne jede Empathie für eventuell erlittenes Leid, sondern in hohem Maße abwertend und verächtlich ursprünglich für eine meist ebenfalls junge männliche Person gebraucht, die sich nicht ausreichend wehren kann oder auf andere Weise Schwächen zeigt und allgemein nicht einem bestimmten eigenen Konzept von Männlichkeit entspricht. Es wird auch synonym Versager (Loser) verwendet.
Zunehmend wird Opfer auch von der pejorativen Bedeutung gelöst und auch von Deutschen ohne Migrationshintergrund, Mädchen, jungen Frauen und bürgerlichen männlichen Jugendlichen scherzhaft als Anrede unter Freunden und Bekannten, aber auch noch als Beleidigung mit allen möglichen Bedeutungen (uncool, langweilig, dumm etc.) benutzt.
Juristisch ist der Begriff "Opfer" durch die EU in Brüssel definiert:
a) „Opfer“ sind
i) natürliche Personen, die eine Schädigung, insbesondere eine Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Unversehrtheit, seelisches Leid oder einen wirtschaftlichen Verlust als direkte Folge einer Straftat erlitten haben;
ii) die Familienangehörigen einer Person, die infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist;
Das Wort Opfer kann demnach je nach Stimmungslage und dem Sinnzusammenhang als provozierende Beleidigung, freundschaftliche Anrede oder als Fluch benutzt werden.
Wenn Sie im juristischen Sinn kein "Opfer" sind, können Sie sich gegen die Beleidungen wehren. Diese Beleidigungen können auch zu Mobbing und Stalking (Nachstellungen) führen. Dies sind strafbare Handlungen die rechtswidrig sind und sie tatsächlich in die juristische Rolle eines Opfers bringen.
Ich empfehle Ihnen sich unverbindlich und kostenlos professionelle Beratung z.B. bei einer der 420 Außenstellen des Vereins "WEISSER RING e. V." zu holen.
Opfertelefon: 1 1 6 0 0 6 (bundesweit und kostenloser Anruf)
oder im Internet www.WEISSER-RING.de
Wenn Sie selbst Opfer von sexuellem Mißbrauch oder Vergewaltigung wurden, oder jemand kennen, der Opfer wurde, empfehle ich Ihnen, sich unverbindlich und kostenlos professionelle Beratung z.B. bei einer der 420 Außenstellen des Vereins "WEISSER RING e. V." zu holen.
Opfertelefon: 1 1 6 0 0 6 (bundesweit und kostenloser Anruf)
oder im Internet www.WEISSER-RING.de
Dazu müsste man erst einmal die Schilderung der Kinder und der Ehefrau hören. Das ganze hat möglicherweise auch eine lange Vorgeschichte. So schnell geht keine Frau freiwillig ins Frauenhaus.
Der WEISSE RING (WR) wurde am 24. September 1976 von 17 Gründungs-mitgliedern in Mainz ins Leben gerufen. Initiator und Mitbegründer: Eduard Zimmermann
Der WR zählt mittlerweile rd. 53.000 Mitglieder
Der WR unterhält bundesweit rund 420 Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer mit rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
Hilfe erfolgt schnell, umfassend und direkt u. a. durch:
· Menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat
· Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
· Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
· Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kostenlose, frei wählbare anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie für eine rechtsmedizinische Untersuchung
· Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz
· Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen
· Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen · Bundesweites Opfer-Telefon 116 006
Der WR leistet seine Hilfe unabhängig von einer Mitgliedschaft oder sonstigen Verpflichtungen
Der WR hat bereits vielen hunderttausend Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geben können
Der WR setzt dabei auf das ehrenamtliche Engagement: In jährlich vielen zigtausenden Stunden stehen die Helferinnen und Helfer des Vereins Opfern mit Rat und Tat zur Seite und geben ihnen persönliche Zuwendung
Der WR konnte mit mehr als 286.000 weitere Hilfeleistungen den Geschädigten auch oft notwendige materielle Unterstützung geben
Der WR stellte für Opferbetreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen mehr als 173 Mio. Euro bereit
Der WR erhält die Mittel für seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen (Mindestbeitrag € 2,50 im Monat), Spenden, Nachlässen und Vermächtnissen sowie durch Zuweisungen von Geldbußen
Der WR fordert von Politik, Justiz und Verwaltung die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihrer Angehörigen
Der WR appelliert an die politisch Verantwortlichen, von jeder verhängten Geldstrafe einen Teil der unmittelbaren Opferhilfe zugute kommen zu lassen
Der WR kämpft für ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Situation der Geschädigten und mehr als 55 Mio. Euro für das öffentliche Eintreten für Opferbelange ein
Der WR unterstützt die Kriminalitätsvorbeugung und fordert mehr öffentliche Mittel für die Prävention
Der WR stellte für sein Satzungsziel Vorbeugung inzwischen mehr als 37 Mio. Euro zur Verfügung
Der WR begleitet Projekte der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
Der WR sieht seinen Einsatz für Kriminalitätsopfer auch durch Erbschaften und Stiftungen gefördert
Der WR wurde vom Bund der Steuerzahler in Anerkennung seiner vorbildlichen Arbeit als private Bürgerinitiative mit dem „Eisernen Steuergroschen“ (NRW) ausgezeichnet und erhielt als „Musterbeispiel für ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft“ den Steuerzahler-Preis (S-H)
Der WR ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Victim Support Europe.
Der WR ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und beachtet die vom Deutschen Spendenrat entwickelten Grundsätze zur Gestaltung der Spendenwerbung
Der Verein "WEISSER RING e. V." finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden von ca. 55.000 Mitgliedern. Der Verein muss deshalb sorgsam und verantwortungsvoll mit diesen Mitteln umgehen und darf deshalb keine Verfahrenskosten finanzieren, die keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Das heißt, der WEISSE RING muss in jedem Stadium der Opferfallsachbearbeitung prüfen, was insbesondere für das Opfer sinnvoll und notwendig ist und seine Angebote danach ausrichten.
Um generell solch eine Problematik wie in dem vorliegenden Fall zu vermeiden, hat der WEISSE RING ein neues Verfahren entwickelt, bei dem z.B. ein Vergewaltigungsopfer nach einer Straftat nicht sofort Anzeige erstatten muss, aber dennoch unverzüglich die Spuren sichern lassen kann.
** Spurensicherung nach einer Gewalttat auch ohne vorherige Strafanzeige**
Die zur Beweisführung im Strafprozess nötigen Spuren einer Gewalttat werden üblicherweise nach Erstattung einer Strafanzeige im Auftrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch geeignete Mediziner sichergestellt. Kann sich im Ausnahmefall das Opfer aus persönlichen Gründen unmittelbar nach der Tat noch nicht zu einer Strafanzeige entschließen, ermöglicht der WEISSE RING im Rahmen seines Betreuungsangebotes eine für das Opfer kostenlose Untersuchung, Dokumentation und Sicherung der Gewaltspuren.
Hierfür kann ein Hilfescheck für eine rechtsmedizinische Untersuchung ausgegeben werden. So kann das Opfer, wenn es dann Mut gefasst hat, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Strafverfolgung einleiten. Die Untersuchung unterstützt darüber hinaus auch die Beweisführung in einem Antragsverfahren nach dem Opferentschädigungs-gesetz (OEG), die bei fehlendem Strafurteil ggf. nötig werden kann. Ohne eine recht-zeitige Dokumentation der Gewaltspuren wären die dazu nötigen Beweise unwieder-bringlich verloren.
Opfer und ihre Angehörige erhalten persönlichen Beistand und werden zur Untersuchungsstelle begleitet. Um die Abrechnungsformalitäten kümmert sich der WEISSE RING.
https://www.weisser-ring.de/internet/opferhilfe/hilfescheck-fuer-eine-rechtsmedizinische-untersuchung/index.html
Ob die Opferschutzorganisation WEISSER RING e. V. dem Opfer zur Anzeige rät, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Keinesfalls erstattet der WEISSE RING eine Anzeige.
Bei leichten Straftaten wird von der Staatsanwaltschaft nur ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, wenn vom Opfer auch ein Strafantrag gestellt wurde. Eine Strafanzeige reicht nicht aus.
Bei schweren Straftaten reicht die Kenntnis der Ermittlungsbehörden von der Straftat aus um wegen des besonderen öffentlichen Interesses die Straftat zu verfolgen, auch wenn das Opfer keinen Strafantrag gestellt hat.
WEISSER RING e. V. Außenstelle Kulmbach
Setzen Sie sich für eine kostenlose Beratung mit Ihrer örtlichen Außenstelle der Operschutzorganisation WEISSER RING e. V in Verbindung oder rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 116 006 des Opfertelefons (bundesweit) an.
Weitere Informationen im Internet unter WEISSER-RING.de
oder in Facebook unter http://www.facebook.com/WR.Mitarbeiter