Hallo,
Also eins vorweg: Der Bogen zählt laut Waffengesetz NICHT als Waffe.
Als Waffe zählen nur Gegenstände bei denen die Geschosse durch Druck und heißes Gas Angetrieben werden.
Allerdings ist das mit dem Wald so eine Sache.
Auf einem Privatgrundstück darf man schießen, wenn:
Du mit dem Eigentümer gesprochen hast
und
Wenn sichergestellt ist das der Pfeil das Gelände nicht verlässt, d.h. es reicht KEIN Netz das man hinhängt, sondern da muss ein Erdwall oder ähnliches dahinter sein.
In einem öffentlichen Wald, also keinem Privatgrundstück ist es so weit ich weiß nicht erlaubt zu schießen.
Hoffe konnte dir helfen ;)