Nur zur Klarstellung, weil es nicht so aus dem Fragetext herauskommt: Im Film hatte Robert Cole eine Leiche aufgeschnitten und die Islamisten wollten ihn zusammen mit seinem Meister Ibn Sina dafür töten.
Stell sie zur Rede, weshalb sie sich so verhält. Andernfalls musst du wohl einen Schlussstrich unter die Freundschaft mit ihr ziehen, die keine mehr zu sein scheint.
Das kostet bei der Deutschen Post genauso viel wie wenn Du ihn ins nächste Dorf in Niedersachsen schickst. Die Potopreise sind hier deutschlandweit einheitlich. Es kommt auf das Gewicht des Briefes an, aber 0,45€, wie der Vorposter geschrieben hat, dürften wohl zu wenig sein. Gerade dürfte das Porto für einen normalschweren Brief bei ungefähr 0,60€ liegen.
Nachtrag: Es liegt bei 0,62€
Auch wenn du dich schämst es deinen Eltern zu erzählen: Du kannst nichts dafür, dass du dir womöglich einen Pilz oder so etwas eingefangen hast. Du solltest damit zum Hautarzt oder Urologen gehen, denn sonst wird es bei dir nicht besser werden. Mit Verschweigen machst du die ganze Sache nur noch schlimmer. Und bevor es schlimmer wird musst du dich öffnen!
Ich möchte dich einmal motivieren, dir die folgenden Wikipedia-Artikel durchzulesen:
- Aufklärung
- Französische Revolution
- Immanuel Kant
- Denis Diderot
- Arthur Schopenhauer
- Friedrich Nietzsche
- Albert Camus
- Karl Popper
- Humanismus
In dieser Reihenfolge.
Sorry übrigens wegen der etwas verwirrenden Überschrift. Ist mir nur gerade aufgefallen: Es sollte natürlich heißen, dass der entsprechende OTR-Chat-Client es ermöglichen sollte, Nachrichten an andere Leute zu schicken, die offline sind. Man selbst sollte zum Verschicken einer Nachricht natürlich schon online sein.
Ich habe zwar keinen spezielle Gaming-PC, doch der Laptop MSI GE 60, den ich benutze, ist auch für Spiele ausgelegt und kostet weniger als 800 €.
Du könntest vielleicht mit dem § 138 BGB argumentieren.
§ 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn keine neuen Bedingungen mitgeteilt wurden, so könnte hier auch eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB vorliegen.
§ 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Wenn du in einem anderen Land als Deutschland wohnst, kann ich dir da leider nicht die zugehörigen Rechtsnormen sagen. Auch bin ich kein Rechtsanwalt oder stuidere Jura, sondern habe diese Normen nur bei einem Kurs über Recht gelernt.
Wenn das nicht geht, versuche es doch einmal mit dem Dienst und ändere später deine E-Mail-Adresse.
http://10minutemail.com/10MinuteMail/index.html