Warum nicht? Haben sie Erfahrungen hiermit gemacht? Ich weiss, das die Stadt Wohnräume über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 Jahre)anmietet, sie als Sozialwohnraum nutzt, und nach dieser Zeit für die Wiederinstantsetzung der Wohnräume verantwortlich ist. D.h. Vertragspartner ist nicht der Sozialhilfeempfänger, sondern die Stadt... Ich hätte nur gern ein paar Erfahrungswerte...
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Meine Überlegung ging dahin, ob Mieter dessen Miete von der Arge gezahlt werden, auch über diese versichert sind. Sont würde doch kein Vermieter mehr an Sozialhilfeempfänger vermieten.