Abschreibungen sind sowohl Aufwendungen als auch Kosten. Das kann man nicht trennen.
Ja der Arbeitgeber muss den Lohnnachweis für jeden Monat der Tätigkeit erstellen. Dazu kommt, das er laut Gesetz verpflichtet ist, diese Lohnunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. D.h. er kann, wenn er möchte, diese auf Wunsch auch ein 2. Mal ausdrucken. In meinem Büro ist das kein Problem.
Am Besten Sie nutzen den SKR 03. Den nutze ich seit über 16 Jahren und der ist meines Erachtens leicht zu merken.
Man muss dem neuen Arbeitgeber nur eine Krankenkasse eigener Wahl nennen und normalerweise meldet der den Mitarbeiter dort auch an. Eine RV-Nummer ist zu Beginn erstmal nicht erforderlich, muss aber schnell nachgereicht werden. Die kann übrigens auch mittels 99er Meldung vom Arbeitgeber elektronisch bei der Rentenversicherung angefordert werden.
Da würde ich einfach einen kompetenten Unternehmensberater fragen. Am Besten mal im Freudes - oder Bekanntenkreis fragen, ob dort einer bekannt ist und empfohlen werden kann. Oder mal bei der örtlichen IHK nachfragen. Die haben eine Anlaufstelle für Existenzgründer.
Die Hypothek ist ja ein aufgenommenes Darlehen. Somit lautet der Buchungssatz Bank im Soll und Darlehen (kurzfristig oder langfristig) im Haben.
Wer Umsätze und Leistungen nach §4 ff UStG ohne Umsatzsteuerausweis erbringt, ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und bekommt daher auch keine Umsatzsteuer erstattet. Der §19 UStG schließt ebenfalls jeden Vorsteuerabzug aus. Allerdings ist auch nur eines möglich, entweder Umsatzsteuerfreiheit nach §19 oder nach §4 UStG. Der §19 UStG lohnt sich eigentlich nur wenn man wenig Einnahmen und auch wenig Ausgaben hat. Wenn die Ausgaben sehr hoch sind, ist es besser auf die Umsatzsteuerfreiheit zu verzichten und die Umsatzsteuer auszuweisen.
Also für mich ist seit 16 Jahren der SKR 03 am besten geeignet. Der ist meiner Meinung nach leichter zu handhaben und die Konten sind besser zu merken.
Die Buchung lautet bei der Überschussrechnung einfach Reparaturkosten im Soll und die Bank im Haben. Bei Bilanzierung ist die Buchung dann Verbindlichkeiten im Soll und Bank im Haben, da die Reparaturkosten ja zuvor als Kosten im Soll und Verbindlichkeiten im Haben gebucht wurden.
Der Buchungssatz lautet Wareneinkauf im Soll als Kostenkonto und Verbindlichkeiten (kurzfristig oder langfristig) als Bilanzposten im Haben. Bei der Bezahlung ist die Buchung dann Bank im Haben und Verbindlichkeiten im Soll. Beim Wareneinkauf werden die Verbindlichkeiten als Bilanzposten größer und bei der Bezahlung geringer.
Da kann ich nur Agenda empfehlen.
Also ich nutze seit 16 Jahren meiner Selbständigkeit den SKR 03. Der ist für mich persönlich einfach leichter zu handhaben und zu merken.
Informativ bedeutet zur Kenntnis gegeben, erwähnt, informierend oder aufklärend. Der Betrag ist nur noch einmal für den Rechnungsempfänger aufgeführt, zur Kenntnis gegeben.
Mit Reisekostenerstattung bei einer Abwesenheit von über 8 h meint der Chef sicher die Verpflegungspauschale. Allerdings können für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Homeoffice zum ersten Einsatzort auch Fahrtkosten abgerechnet werden und zwar maximal 0,30 EUR/Entfernungskilometer nach dem Einkommensteuergesetz.
Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für Mitarbeiter. Es gibt aber auch für Unternehmer die Möglichkeit, sich dort freiwillig gegen Unfall versichern zu lassen. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft erfolgt automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Wenn keine Mitarbeiter vorhanden sind, bitte dies der Berufsgenossenschaft mitteilen, ebenso wenn keine freiwillige Unfallversicherung als Unternehmer gewünscht wird. Allerdings gibt es auch Berufsgenossenschaften, bei denen der Unternehmer "laut Satzung" automatisch Mitglied ist. Dann bitte anrufen und klären, ob dennoch ein Austritt möglich ist. Es kommt zwar am Jahresende ein Formular, auf dem der Bruttolohn aller Beschäftigten mitgeteilt werden soll. Künftig erfolgt dies aber nur noch elektronisch über das Intranet oder das jeweilige Lohnprogramm. Hier am besten das Feld "Fehlanzeige" ankreuzen. Dann weiß die Berufsgenossenschaft, das kein Lohn gezahlt wurde und keine Mitarbeiter vorhanden sind.
Im Prinzip darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, ein eigenes Unternehmen gründen. Die Frage ist, ob als Azubi die fachlichen Kenntnisse dafür ausreichen. Das Thema Wettbewerb zum derzeitigen Arbeitgeber ist ja nicht gegeben, da er sich ja in einer anderen Branche selbständig machen möchte. Ob er Teilhaber oder aktiver Unternehmer ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. In beiden Fällen ist er selbständig. Als Teilhaber gehört das Unternehme auch ihm. Er sollte nur aufpassen, das die selbständige Tätigkeit nicht die eigentliche Ausbildung gefährdet und er daher mit seinem Ausbildungsbetrieb in Konflikt gerät. Im Notfall sollte er das mit dem Arbeitgeber absprechen. Wenn er Geschäftsführer werden möchte, kann die Unternehmensform nur eine Kapitalgesellschaft sein. Empfehlen würde ich erst einmal den Beginn mit einem Einzelunternehmen. Alles andere wäre für den Anfang zu schwierig.
Am besten mal im Arbeitsvertrag schauen, ob da ein Wettbewerbsverbot verankert ist. Oft ist dies nämlich der Fall und dann kann es ernste Probleme geben.