Du musst zuerst die norme Polizei Ausbildung machen, anschließen kann man sich nach ein paar Jahren Diensterfahrung sich für den Eignungstest der Eko Cobra bewerben, ist dieser extrem schwieriger Test geschafft, kann man die Ausbildung in Wiener Neustadt beginnen. Es gibt ein paar gute Dokus über die Ausbildung in YouTube.

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Das kann ich dir nicht glauben! Wenn sich eine Auto überschlägt dann ruft mann die Polizei/Rettung/Feuerwehr! und wenn man sich mehrmals Überschlägt dann kann man nich Unverletzt sein!

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Bezahle so schnell wie möglich !!!! Wenn du nicht innerhalb von 14 Tagen  zahlst dann must du min. 300 € Zahlen ! LG.Oesterreicher11

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Vieleicht bekommst du eine Strafe . Wen du eine bekommst ist folgendes zu beachten !!

Ab 50 kmh der Führerschein weg! 

 WICHTIG!! Bezahle sofort die Strafe da sie auch  auch in Deutschland vollstreckt wird!!!

Anonymverfügung

Die
Verwaltungsstrafbehörden können durch Verordnung einzelne
Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die sie durch Anonymverfügung Geldstrafen bis zu 365 Euro vorschreiben dürfen, wenn die Anzeige auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen Aufsicht (z.B.
Organe der Polizei oder Straßenaufsichtsorgane) oder auf
Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer
Einrichtungen  (z.B. Radarüberwachung, Section Control) beruht.

Die Anonymverfügung wird bei bestimmten Übertretungen (z.B.
bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Missachtung eines
roten Ampelsignals) eingesetzt. Sie richtet sich an keine bestimmte Person,
sondern wird einer Person zugestellt, von der die
Verwaltungsstrafbehörde annehmen kann, dass sie die Täterin/den Täter
kennt oder leicht feststellen kann.

BEISPIEL

Bei Verwaltungsübertretungen im
Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die
Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.

Die Einzahlung der Strafe kann entweder
mittels des der Anonymverfügung beigegebenen Originalbelegs oder durch
Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto
erfolgen. Wird der Strafbetrag fristgerecht eingezahlt, darf die
Täterin/der Täter nicht ausgeforscht werden und das Verfahren ist
abgeschlossen.

Gegen die Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie sich für unschuldig halten, müssen Sie lediglich die Einzahlung des Strafbetrages unterlassen.

Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B.
durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die
Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die
Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder
eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diesen Fällen kann
auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe
verhängt werden.

Strafverfügung

In folgenden Fällen kann die Verwaltungsstrafbehörde durch eine Strafverfügung eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro festsetzen:

Wenn von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht (

z.B.

Organe der Polizei oder Organe der Straßenaufsicht) oder einer

Militärwache aufgrund eigener dienstlicher Wahrnehmungen oder auf Grund

eines vor ihnen abgelegten Geständnisses eine Verwaltungsübertretung

angezeigt wird.Wenn das strafbare Verhalten aufgrund Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen (

z.B.

Radarüberwachung,

Section Control

) festgestellt wird.

Eine Strafverfügung ist immer an eine natürliche Person gerichtet.
Sie können eine Strafverfügung erhalten, wenn Sie beispielsweise eine
Geschwindigkeitsbeschränkung mehr als nur in geringem Maße überschritten
haben.

Die Strafverfügung wird nicht mehr mittels RSa-Brief ("Blauer Brief")
zugestellt. Seit 1. Juli 2013 ist eine Zustellung mittels RSb-Brief
("Weißer Brief") vorgesehen – d.h.
dass der Brief auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger
zugestellt werden kann. Als Tag der Zustellung gilt der Tag der
persönlichen Übergabe durch die Zustellerin/den Zusteller (z.B.
Briefträgerin/Briefträger). Wenn die Strafverfügung nicht persönlich
übergeben werden kann, ist sie bei der zuständigen Geschäftsstelle (z.B.
Postamt), dem Gemeindeamt oder der Verwaltungsstrafbehörde zu
hinterlegen. Die Strafverfügung wird dort mindestens zwei Wochen zur
Abholung bereitgehalten – sie gilt grundsätzlich mit dem ersten Tag
dieser Frist als zugestellt.

Gegen die Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:

das Ausmaß

bzw.

die Art der verhängten Strafe,die Kostenentscheidung oderden Schuldspruch.

Wird
im Einspruch ausdrücklich nur die Art oder das Ausmaß der verhängten
Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten, bleibt die
Strafverfügung im Übrigen in Kraft. Die Verwaltungsstrafbehörde hat in
diesem Fall über den Einspruch zu entscheiden und die Strafverfügung
allenfalls abzuändern; die nicht angefochtenen Teile, insbesondere der
Schuldspruch, werden rechtskräftig. In den anderen Fällen tritt mit dem
Einspruch die gesamte Strafverfügung außer Kraft

Sie müssen den Einspruch bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, einbringen.
Im Einspruch können Sie die Ihrer Verteidigung dienlichen Beweismittel
vorbringen. Wird der Einspruch rechtzeitig erhoben, ist die
Strafverfügung gegenstandlos und es wird das ordentliche
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem darf keine höhere
Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. 

Wird kein Einspruch erhoben, wird die Strafverfügung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Stand: 01.01.2017

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Vieleicht bekommst du eine Strafe . Wen du eine bekommst ist folgendes zu beachten !!

Das ist ist ab 50 kmh der Führerschein weg!  Auszug aus dem Stgb

 WICHTIG!! Bezahle sofort die Strafe da sie auch  auch in Deutschland vollstreckt wird!!!

Anonymverfügung

Die
Verwaltungsstrafbehörden können durch Verordnung einzelne
Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die sie durch Anonymverfügung Geldstrafen bis zu 365 Euro vorschreiben dürfen, wenn die Anzeige auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen Aufsicht (z.B.
Organe der Polizei oder Straßenaufsichtsorgane) oder auf
Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer
Einrichtungen  (z.B. Radarüberwachung, Section Control) beruht.

Die Anonymverfügung wird bei bestimmten Übertretungen (z.B. bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Missachtung eines roten Ampelsignals) eingesetzt. Sie richtet sich an keine bestimmte Person,
sondern wird einer Person zugestellt, von der die
Verwaltungsstrafbehörde annehmen kann, dass sie die Täterin/den Täter
kennt oder leicht feststellen kann.

BEISPIEL

Bei Verwaltungsübertretungen im
Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die
Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.

Die Einzahlung der Strafe kann entweder
mittels des der Anonymverfügung beigegebenen Originalbelegs oder durch
Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto
erfolgen. Wird der Strafbetrag fristgerecht eingezahlt, darf die
Täterin/der Täter nicht ausgeforscht werden und das Verfahren ist
abgeschlossen.

Gegen die Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie sich für unschuldig halten, müssen Sie lediglich die Einzahlung des Strafbetrages unterlassen.

Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B.
durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die
Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die
Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder
eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diesen Fällen kann
auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe
verhängt werden.

Strafverfügung

In folgenden Fällen kann die Verwaltungsstrafbehörde durch eine Strafverfügung eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro festsetzen:

Wenn von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht (

z.B.

Organe der Polizei oder Organe der Straßenaufsicht) oder einer

Militärwache aufgrund eigener dienstlicher Wahrnehmungen oder auf Grund

eines vor ihnen abgelegten Geständnisses eine Verwaltungsübertretung

angezeigt wird.Wenn das strafbare Verhalten aufgrund Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen (

z.B.

Radarüberwachung,

Section Control

) festgestellt wird.

Eine Strafverfügung ist immer an eine natürliche Person gerichtet.
Sie können eine Strafverfügung erhalten, wenn Sie beispielsweise eine
Geschwindigkeitsbeschränkung mehr als nur in geringem Maße überschritten
haben.

Die Strafverfügung wird nicht mehr mittels RSa-Brief ("Blauer Brief") zugestellt. Seit 1. Juli 2013 ist eine Zustellung mittels RSb-Brief ("Weißer Brief") vorgesehen – d.h.
dass der Brief auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger
zugestellt werden kann. Als Tag der Zustellung gilt der Tag der
persönlichen Übergabe durch die Zustellerin/den Zusteller (z.B.
Briefträgerin/Briefträger). Wenn die Strafverfügung nicht persönlich
übergeben werden kann, ist sie bei der zuständigen Geschäftsstelle (z.B.
Postamt), dem Gemeindeamt oder der Verwaltungsstrafbehörde zu
hinterlegen. Die Strafverfügung wird dort mindestens zwei Wochen zur
Abholung bereitgehalten – sie gilt grundsätzlich mit dem ersten Tag
dieser Frist als zugestellt.

Gegen die Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:

das Ausmaß

bzw.

die Art der verhängten Strafe,die Kostenentscheidung oderden Schuldspruch.

Wird
im Einspruch ausdrücklich nur die Art oder das Ausmaß der verhängten
Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten, bleibt die
Strafverfügung im Übrigen in Kraft. Die Verwaltungsstrafbehörde hat in
diesem Fall über den Einspruch zu entscheiden und die Strafverfügung
allenfalls abzuändern; die nicht angefochtenen Teile, insbesondere der
Schuldspruch, werden rechtskräftig. In den anderen Fällen tritt mit dem
Einspruch die gesamte Strafverfügung außer Kraft

Sie müssen den Einspruch bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, einbringen.
Im Einspruch können Sie die Ihrer Verteidigung dienlichen Beweismittel
vorbringen. Wird der Einspruch rechtzeitig erhoben, ist die
Strafverfügung gegenstandlos und es wird das ordentliche
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem darf keine höhere
Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. 

Wird kein Einspruch erhoben, wird die Strafverfügung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Stand: 01.01.2017

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Ja das ist schwierig !! Also:

  1.  Mit dem Zug nach Innsbruck bzw Landeck danach mit Bus und Rex(S-Bahn) weiter nach Galtür !
  2.  Mit dem Fernbuss nach Innsbruck danach mit Bus und Rex (S-Bahn) weiter nach Galtür !   Tipp Galtür liegt in der nähe von Ischgel einfach den Schilder folgen  (www.öbb.at)
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Schule wechseln... Yes oder No?

Hallo miteinander,

Vorab: Ich bin männlich 14 Jahre alt und gehe in die 5 Oberstufe (Österreichisches Schulsystem)

Ich habe eine sehr wichtige Frage. Und zwar, wie ihr bereits aus dem Titel entnehmen könnt, geht es darum das ich vermutlich Schule wechseln werde. Ich möchte allerdings davor noch euch um eure Meinung fragen. Meine Situation: Ich gehe gerade in ein Gymnasium (Oberstufe) und fühle mich überhaupt nicht wohl. Grund dafür sind unteranderem die echt assozialen Lehrer und Freunde mit denen ich überhaupt nicht die gleichen Interressen teile. Ich war davor schon 4 Jahre an dieser Schule und wusste bereits wie beschi**en diese Schule ist. Da ich aber ein sehr schlechtes Zeugnis hatte (4Gym) und all meine Freunde weiter an diese Schule gehen bin ich auch einfach weiter gegangen. (Falsche Entscheidung) Am Anfang dachte ich ich schaffe es schon bis zur Matura allerdings bin ich jetzt schon mit den Nerven am Ende. Ich wollte bereits im Halbjahr der 4 wechseln allerdings hatte keine Schule einen Platz frei. Jetzt habe ich aber wieder die Gelgenheit dazu. Meine Mutter hat bereits alle Schulen abgefragt und alle haben abgesagt weil A: Ich eine 5 in Englisch habe (Ihr werdet es mir sowieso nicht glauben aber die Lehrerin ist Schuld. Ich bin nicht der einzige der bei ihr im Halbjahr eine 5 hat) und B weil kein Platz mehr frei ist. Wiederholen geht auch nicht, weil sie bereits jetzt keinen Platz mehr haben. Allerdings gibt es da noch eine Schule. Sie ist 15 min zu Fuß von mir entfernt. Das Problem an ihr ist das sie einen schlechten Ruf hat wegen angeblichen Drogen (Ich würde nie Rauchen/Drogen konsumieren). Mein Freund aus der Unterstufe ist an dieser Schule und hat bis jetzt noch nichts von Drogen gemerkt und erzählt nur gutes über diese Schule. So... Meine Mutter hat also auch diese Schule, welche auch die letzte Chance ist gefragt ob ich an dieser Schule wiederholen kann. Grund warum Wiederholen: In dieser Schule gibt es nur Spanisch, ich lerne allerdings gerade latein und ein Jahr/ Halbjahr nachlernen.... Die Sekräterin hat gesagt es wäre möglich. Ich möchte, trotz ihres schlechten Rufes, wechseln weil ich es nicht länger an meiner jetztigen Schule aushalte. So da ihr nun alles wisst frage ich nun euch, soll ich wechslen, was auch heißt ich müsste die Klasse wiederholen oder soll ich einfach an meiner jetzigen Schule bleiben (bis zur Matura)? DANKE FÜR EURE ZEIT UND ALLE ANTWORTEN!

P.S.: Ja ich weiß das ich das für mich selber entscheiden soll, allerdings möchte ich auch die Meinung von andern hören. Außerdem glaube ich das das Wiederholen der Klasse mir sowieso nicht Schaden würde.

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Ich täte die Schule wechseln !! Viel Glück

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Dies kommt wahrscheinlich den armen Menschen zu gute .Deshalb:

Nur gut erhaltene Spielschachen oder Kleidung

Keine kaputten oder schmutzige Gegenstände hinein werfen!(RestMüll)

Keinen anderen Müll oder Verpackungen

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In Deutschland ist es auch nicht besser ! In Österreich haben alle die gleichen Rechte!

Bei uns in Deutschland haben Muslime, Juden und andere Minderheiten die
vollen Rechte und genießen die Meinungs- und Religionsfreiheit!

lies dir bitte

Art. 7

Abs. 1 B-VG durch

"Bei uns in Deutschland herrscht Frieden ,Demokratie und Freiheit!"

In Österreich nicht ?

Ich hasse Leute die glauben sie wissen alles besser !

Wen du mit dem Präsident von A ein problem hast , dan Kandidiere bei der nächste Bp Wahl!

Danke!
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