bestimmt, dem Hunde dürfte die Uhrzeit doch egal sein !

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Obacht ! ...mit 16 wahrscheinlich nicht zutreffend, aber...

Bei vorherigem Kokainkunsum erfaltet Alkohol KEINE Wirkung.

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die Sache würde hier wohl das Forum sprengen. Es gibt einen Anspruch der Uni auf künfitge unterlassung, und wohl auch auf einen pemporären Schadensersatz. Dies jedoch nur, wenn der Parkplatz als privat oder nicht öffentlich gekennzeichnet war. Wenn es das nicht war, müsste die Uni nachweisen, dass durch das Einparken ein Vertrag zustande gekommen ist, etwa in in einem Parkhaus (durch das Ziehen eines Parktickets)

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das Problem hab ich auch. Deswegen kann man auch nichts runterladen. Mal sehen, was die Leute sagen...

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das Problem ist doch das allseits bekannte Phänomen... der Körper ist nicht dumm. Er merkt sich die Mangelernährung, und versucht bei wieder normeler Ernährung einen solchen "Katastrohenfall" und die Gewichtsabnahme zu verhindern, indem ervorsorgt, und von VORNHEREIN größere Speicher...also Fettreserven anlegt.

Der Jojo-Effekt ist also Fakt, der Körper wappnet sich gegen eine künftige Unterernährung, denn dem Körper ist seine Optik egal, er will nur funktionieren.

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beides wirst du nicht KÖNNEN. Nachdem der Titel umgeschrieben ist, wird die Rechtsnachfolge dem Schuldner mitgeteilt. Dies geschieht in Form der förmlichen gerichtlichen Zustellung. Nachdem der Schuldner Kenntnis davon hat, wird er an den Zedenten (ehemaligen Gläubiger) keine Zahlung mehr leisten.

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den Schuldtitel bekommst du eigentlich ausghändigt, sobald die Sache gezahlt ist. Wahrscheinlich solltest du den Gläubiger (nicht das Gericht) nochmal daran erinnern, er ist zur Herausgabe verpflichtet.

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es wird leider nicht bekannt, wie hoch die Forderung ist. Allerdings empfiehlt es sich zur Vermeidung der EV, dem Gläubiger-(Vertreter) eine geringe Ratenzahlung anzubieten. In den meisten Fällen wird daraufhin der EV-Auftrag zurückgenommen, da der Gläubiger auch weiss, dass du NACH Abgabe der EV 3 Jahre lang überhaupt nicht mehr an ihn zahlen wirst.

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das sind aber derbe Sitten bei euch. NIEMAND darf in deine Wohnung. Der Hausmeister nur, im extremsten Notfall (Feuer, Wasserrohrbruch) usw.

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Ja in der Tat... sehr schönes Thema, Kimi ! Das Ableben des Schuldners kann unter Umständen das Beste sein, was dir als Gläubigerin passieren kann, denn an die Stelle des "Assi-Schuldners" treten gem. § 1967 BGB völlig NEUE Menschen... die Erben ! Völlig neue Vollstreckungsansätze sind somit gegeben.

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