Finde ich ein wenig zu knapp bemessen diese Zeit!

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Keine Angst. Ins Führungszeugnis werden nur die Straftaten eingetragen wegen denen man zu Geldstrafen ab 91 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen ab 3 Monaten eingetragen.Voraussetzung ist aber, dass im Bundeszentralregister nicht schon frühere Delikte zu Buche stehen, was bei dir ja wie du schreibst nicht der Fall ist.

Wegen deinem Ladendiebstahl wirst du wohl mit ein paar Sozialstunden davonkommen und mit unbefristetem Hausverbot in dem Laden davonkommen.

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Weil es vielleicht gewisse Dinge gibt, die aus Sicherheitsgründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind?

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Mein aufrichtiges Beileid erstmal!

Sprich mit jemandem darüber. Mit Eltern, sonstigen Angehörigen oder Freunden. Heul es raus wenn es sein muss. Aber friss das nicht in dich rein, denn das macht dich kaputt!

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