Ausgebauter Gaszähler ein Abmahnungsgrund des Vermieters?
Moinsen! Ein Kollege hat seine Aufforderung zur Gasnachzahlung verschludert, 1. Mahnung ignoriert weil er dachte, er habe den regulären Betrag nur ein paar Tage später überwiesen (und garnicht auf die Summe geachtet) und dann... wurde der Zähler ausgebaut. Großes Tata... Ratenzahlung vereinbart, der Zähler wird jedoch erst NACH der kompletten Begleichung der Schuld wieder eingebaut. Jetzt wirds kurios und somit meine Frage an euch.
Jetzt mahnt ihn sein VERMIETER, nicht die Stadtwerke, ab. Er solle dafür sorge tragen, dass der Gaszähler sofort wieder eingebaut wird, weil ihm sonst fristlos gekündigt wird und soll bereits einen Termin eintragen zur Wohnungsbesichtigung. Der Vermieter weiß von der Ratenzahlungsvereinbarung aber ist doch eig auch irrelevant oder?
Ich meine, mein Kollege hat doch einen Vertrag mit den Stadtwerken und das hat den Vermieter doch nichts anzugehen und berechtigt ihn vorallem nicht, das abzumahnen oder?
sry fürs langweilige Thema, danke fürs Durchlesen :-*
Wer professionelle Ahnung hat bitte kurz mit angeben.
Danköööö