Du meinst Philipp!
Eigentlich kenne ich all die Filme von Almodovar. Von ihm war er nicht. Ich glaube auf deutsch hieß der Film sowas unendliche Worte oder so. Im spanischen Titel kam parablas vor. Aber das ist wohl keine Überraschung. Der Film war wirklich genial. Ich wusste bis zum Schluss nicht was ich denken soll. Seit ich ihn gesehen habe versuche ich ihn zu finden.
Man wächst ca. bis 23 Jahre. Aber die Körpergröße wird sich wahrscheinlich nicht mehr verändern. Es werden nur noch einzelne Körperteile wachsen. Füße, Hände, Ohren usw.
Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist aber ich tippe mal zwischen 15 und 20 Jahre. Ich selbst hatte nie eine Essstörung. Aber ich kann mich noch gut an meine Schulzeit erinnern und weiß wie viele meiner Freundinnen Schwierigkeiten mit dem normalen Essen hatten. Unsere Sportlehrerin hat das auch mit Argusaugen überwacht und mit den Mädchen bzw. mit uns darüber gesprochen. Also ich denke diese Probleme sind ganz normal als junge Erwachsene. Aber es ist ein schmaler Grad zu einer ernsthaften Erkrankung! Ich finde es super von die, dass du so selbstkritisch damit umgehst. So etwas kann ganz schnell in einer sucht enden die dich selbst quält. Man verliert irgendwann die Kontrolle über sich. Ich rate dir deine Lehrerin einfach um ein Gespräch unter 4 Augen zu bitten. Sie wird dir zu hören und dir bestimmt einen guten Ratschlag geben. Sie wird verstehen, dass man ab und zu etwas länger braucht um aus sich heraus zukommen. Sie wird das sehr vertraulich behandeln.
Die Überweisungsdauer des Jobcenters beträgt ungefähr 3 Werktage. Sofern der Betrag gering ist kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Zahlung gesammelt ende des Monats erfolgt.
Also im Regelfall überweisen die nichts doppelt. Das geht technisch auch gar nicht. Ziehst du innerhalb der Zuständigkeit des Jobcenters um? Möglicherweise hast du die Regelleistung + die neuen Unterkunftskosten bekommen. Du solltest eigentlich einen Änderungsbescheid bekommen haben.
Falls du von dem Zuständigkeitsbereich eines Jobcenters in den Zuständigkeitsbereich einer optionierenden Kommune ziehst wäre theoretisch auch eine doppelzahlung möglich. Aber dann solltest du auch hierüber einen Bescheid erhalten haben. Rufe Montag unbedingt dort an. Denn wenn es sich um einen für dich erkennbaren Fehler handelt bist du zur Erstattung verpflichtet. Solltest du es nicht von dir aus melden wäre es sogar Unterschlagung. Aber davor brauchst du keine Angst haben so schnell geht das nicht.
Das ist tatsächlich gesetzlich so verankert. Die Eltern sind bis du 25 bist in der Pflicht dich zu unterhalten. Komme bitte nicht auf die Idee auszuziehen. Sofern du ausziehst hast du keinen Anspruch auf staatl. Leistungen zur Sicherung deiner Unterkunft. Sie werden dich wieder auf den elterlichen Haushalt verweisen und Mietschulden hast du dann auch noch. Du solltest dir einen Job suchen. Bis dahin Augen zu und durch.