Vielleicht noch nicht die richtige gefunden oder sie probieren sich einfach aus.
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Ich würde mit deinem Chef darüber sprechen und vielleicht den Arbeitsort wechseln
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Du kannst natürlich mit einer verstauchten Hand in die Schule gehen. Die Anwesenheit und das mitlernen im Unterricht zählt.
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Solange du dich selbstverteidigst, kommst du natürlich nicht ins Gefängniss. Greifst du allerdings grundlos jemanden mit dem Messer an und verletzt ihn damit, würdest du nicht sofort ins Gefängniss kommen aber würdest aufjedenfall eine Strafe dafür bekommen.
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Hallo. Laut Gesetz darfst du bis 24Uhr diese Tätigkeit besuchen.