Hallo Gesota, die Rechtslage ist diese: Zwischen D. und TN gibt es ein binationales Sozialversicheurngsabkommen, das Renten- und Krankevers.-Fragen regelt. Es ist bindend.

Danach gilt: jedes Land anerkennt die Versicherung des jeweils anderen, erbringt Leistungen an den Versicherten aber nach dem Standard des Landes, in dem er seinen Wohnsitzt hat. Er ist als Rentner in der KVdR pflichtversichert. Wohnt er mit Hauptwohnsitz in TN,endet diese Pflichtversicherung, er hat aber Ansprüch gegenüber der CNSS, die diese dann mit der deutschen KV abrechnet. In D wird er nur als Notfall behandelt. In einer gleichgelagerten Frage erhielt ich von oberster Stelle folgende Email-Antwort:

"Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Tunesien und beziehen weiterhin nur aus Deutschland eine gesetzliche Rente und sind Sie aufgrund dieser Rente in Deutschland pflichtversichert, bleibt Ihre Mitgliedschaft bei der deutschen Krankenkasse bestehen. Sie erhalten von dieser den Anspruchsnachweis T/NA 21 in doppelter Ausfertigung, den Sie bitte beim örtlich zuständigen Träger in Tunesien einreichen. Wenn Sie zur Sachleistungsaushilfe eingeschrieben sind, erhalten Sie in Tunesien alle medizinisch notwendigen Sachleistungen nach tunesischem Recht. Bitte beachten Sie auch, dass mit Ihrem Verzug nach Tunesien Ihre Pflegeversicherung endet. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung zu setzen."

Meine Empfehlung: den Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen. Und dann ganz lange Urlaub machen in TN.

Übrigens kann Deine zuständige Krankenkasse dir das Abkommen im Originaltext zusenden und Dich beraten.

Alles Gute für dich und Deinen Vater Noura

...zur Antwort

Hallo, viele Menschen haben Konfikte, denen sie sich nicht direkt stellen wollen. Ehepaare, aber auch Alleinsthende, egal, welchen Alters. Um dem Schmerz der eigenen Auseinandersetzung zu entgehen, wird unbewußt ein Ventil gesucht. Statt miteinander positiv zu streiten, einigt man sich auf einen "bösen" Dritten. Das kann der Nachbar sein.

Wer das bedenkt und sich nicht zum Mitspieler macht und instrumentalisieren läßt, also den Anlaß der Kritik ignoriert und stattdessen Verständnis und Offenheit signalisiert, betreibt gute Deeskalation und gewinnt manchmal Freunde.

...zur Antwort

Hallo, das habe ich jahrelang getan. Einen großen Topf mit Reis in Wasser kochen, ein wenig Gemüse (Möhre, Sellerie, was eben da ist) hinzufügen. Vom Metzger Knochen vom Ausbeinen geben lassen oder Füße z.B. Mitkochen.

Ein großer 5-Liter Topf reicht (je nach Hund) für 3 bis 4 Tage. Unter die Essensration einmal wöchentlich ein paar Knoblauchzehen pressen und der Hund hat keine Würmer! Erspart jede Medizin.

Einmal in der Woche ein rohes Eigelb ergibt ein schönes seidiges Futter.

Rezept erprobt an einem kerngesunden Neufundländer. Viel Spaß Noura48

...zur Antwort

Ja, ich bin dort Kunde. Die Belieferung ist einwandfrei, die Anmeldung lief etwas chaotisch, Vertrag über Verifox geschlossen. Aber sonst kann ich bislang nichts Negatives sagen. Noura48

...zur Antwort

Hallo miteinander,

die Antowrt muß leider heißen: nein. Die offizielle Amtssprache in Tunesien ist ARABISCH. Kein amtliches Dokument wird akzeptiert, wenn es nicht in Arabisch verfasst ist. (Z.B. Heiratsurkunde, alles, was sich bei Gericht bewegt.) In vielen Fällen wird nebenher eine Fassung in Französisch angeboten.(z.B. Geburtsurkunden), aber ohne Rechtsanspruch. Tunesien hat in der letzten Jahren alles unternommen, um die "Arabisierung" voran zu bringen und das Kolonialerbe abzuschgütteln. Dazu gehört auch die Identifikation über die Sprache.

...zur Antwort