ChatGPT sagt dazu:
Danke für deine ausführliche Beschreibung – das ist tatsächlich eine unangenehme Situation, und dein Vater hat mit seiner Bitte an die Nachbarin völlig richtig gehandelt. Wenn auf freundlichem Weg nichts mehr zu erreichen ist und sogar potenzielle Gesundheitsgefahren bestehen, dann ist Handlungsbedarf angesagt.
Hier sind die rechtlichen und praktischen Optionen, die dein Vater nun hat:
🐝 1. Wespen = geschützte Tiere → Umsiedlung ist erlaubt, aber nur durch Fachleute
Wespen (besonders bestimmte Arten wie die Deutsche oder Gemeine Wespe) stehen unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG). Das heißt:
Nestentfernung ist verboten, außer es besteht eine Gefahr für Menschen.
Diese Gefahr ist hier eindeutig gegeben, wenn dein Vater beim täglichen Einsteigen beinahe gestochen wird.
🟡 Erlaubt ist eine Umsiedlung oder Entfernung nur durch Schädlingsbekämpfer oder Fachfirmen – oft in Abstimmung mit der zuständigen Untere Naturschutzbehörde (beim Landratsamt oder Umweltamt).
⚖️ 2. Rechtslage: Wer ist verantwortlich?
✅ Eigentümerin des Fahrzeugs (die Dame):
Da das Nest am Fahrzeug der Nachbarin ist, liegt die Verantwortung bei ihr, die Gefahrenquelle zu beseitigen. Durch ihre Untätigkeit nimmt sie bewusst in Kauf, dass andere gefährdet werden – das kann ggf. auch als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden, wenn jemand gestochen wird.
✅ Vermieter/Vermietung:
Auch wenn das Nest „nur“ am Auto ist, könnte der Vermieter zur Gefahrenabwehr verpflichtet sein, wenn:
dein Vater regelmäßig gefährdet ist, und
der Zugang zu seinem Parkplatz nicht gefahrlos nutzbar ist.
Das kann zu einer Mietminderung oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht führen. Der Vermieter muss nicht direkt handeln, kann aber verpflichtet werden, wenn die Gefahr bestehen bleibt.
🛠️ 3. Konkrete Handlungsmöglichkeiten
🔹 a) Ordnungsamt / Umweltamt einschalten
Informiert das Ordnungsamt oder das Umweltamt der Stadt/Gemeinde.
Begründung: Es besteht eine akute Gefährdungslage durch ein Wespennest in einem häufig genutzten Bereich.
Die Behörden können die Dame verpflichten, das Nest durch Profis umsiedeln zu lassen.
🔹 b) Schädlingsbekämpfer beauftragen – Kosten ggf. später geltend machen
Dein Vater kann im Notfall selbst einen Fachbetrieb beauftragen, wenn die Dame sich weiterhin weigert und akute Gefahr besteht.
Die Kosten könnten später ggf. von ihr eingefordert werden (auch gerichtlich).
Dokumentation ist wichtig: Fotos vom Nest, Notizen zu Gesprächen, evtl. Zeugen.
🔹 c) Mietminderung oder rechtlicher Druck auf die Vermietung
Mängelanzeige an den Vermieter wegen Gefährdung beim Zugang zum Parkplatz.
Frist setzen zur Gefahrenbeseitigung, sonst Mietminderung in Aussicht stellen.
Ein Mieter hat Anspruch darauf, seinen Mietplatz sicher nutzen zu können.
Bei Untätigkeit: Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
📄 Mustertext für Beschwerde an die Vermietung / Behörde
(Wenn ihr mögt, kann ich euch einen passenden Text formulieren – einfach sagen!)
🔚 Fazit – Was sollte dein Vater jetzt tun?
Noch einmal schriftlich (per Einwurf oder Einschreiben) an die Dame wenden: Bitte um Entfernung des Wespennests wegen konkreter Gefährdung.
Parallel das Ordnungsamt oder Umweltamt kontaktieren.
Fotos/Videos als Beweis sichern (Datum, Uhrzeit, Standort).
Wenn keine Hilfe: Schädlingsbekämpfer beauftragen – mit klarer Dokumentation.
Vermietung erneut informieren, ggf. mit Hinweis auf Mietminderung.
Optional: Rechtliche Beratung durch Mieterschutzbund oder Anwalt.