In der DGUV Vorschrift 2 steht  im §4 Absatz 5 steht:

(5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

Die Ausbildung zur SiFa dauert ca 1,5 Jahre.

In deinem Fall kann es sein das die BG darauf besteht das du das 4. Jahr als Leitung Labor...... beendest, bevor sie dich zum Lehrgang zulassen.

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Hallo,

Ich nehme mal an, dass du eine 13 polige Steckdose hast. Ist diese nachgerüstet? Oder Werksmäßig?

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Hallo,

Gefunden bei Wikipedia:

L17-Ausbildung

Hauptartikel: L17-Ausbildung

In Österreich kann mit einer speziellen Ausbildung, die in fast allen
Fahrschulen angeboten wird, der Führerschein bereits mit 17 Jahren
erlangt werden. Die 17-Jährigen müssen die normale Ausbildung bereits
mit 16 Jahren absolvieren (Kurs in der Fahrschule und Fahrstunden) und
bekommen danach die Möglichkeit, mit einer Begleitperson auf
öffentlichen Straßen zu fahren. Die Begleitperson muss hierbei
mindestens sieben Jahre den Führerschein besitzen und ein besonderes
Naheverhältnis zum Fahrschüler aufweisen; meistens wird diese Position
von den Eltern des Fahranfängers übernommen. Auf diesen Fahrten muss
vorn und hinten am Fahrzeug ein genormtes „L17-Ausbildungsfahrt“-Schild
angebracht sein. Es müssen Ausbildungsfahrten im Umfang von mindestens
3000 Kilometern nachgewiesen werden, wobei nach jeweils 1000 Kilometern
eine Überprüfungsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren ist. Wenn all
diese Voraussetzungen erfüllt sind, bekommt der Fahrschüler mit
Vollendung des 17. Lebensjahres die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung
abzulegen und darf nach erfolgreicher theoretischer und praktischer
Prüfung – im Gegensatz zum deutschen Modell – alleine fahren. Bis auf
eine bis zum 20. Geburtstag andauernde Probezeit (Probezeit für
Nicht-L17-Führerscheinbesitzer: zwei Jahre nach Ausstellung) ist der
17-Jährige jedem anderen Führerscheinbesitzer gleichgestellt.

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Weiter Im Internet gefunden unter:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/anerkennung.php

Mit einer gültigen und rechtmäßig erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis
dürfen in Deutschland diejenigen Kraftfahrzeuge geführt werden, die
der ausländischen Klasse entsprechen. Aber daran sind wichtige Bedingungen geknüpft:

Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen

von Kraftfahrzeugen in Deutschland,

• wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen
Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig
ist, Beispiel "Learner's Permit")

• solange in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen ist bzw. ein Fahrverbot besteht,

• wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland
erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war

• wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der
ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war

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Meiner Meinung nach darf er in Deutschland fahren, da es sich nicht um einen vorläufigen Führerschein handelt. Aber ich würde mich bei der Polizei oder der Führerscheinstelle erkundigen.

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Zündapp

Ist stabiler und es gibt noch alle Ersatzteile.

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Hallo, die originale Ersatzteilnummer für die Schraube lautet 448-21.110 einfach mal in eine Suchmaschine eingeben. Du brauchst natürlich 2 Stück.

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Um welchen Führerschein geht es?

A und B kann man machen mit funktioneller Einäugigkeit.

Die genaue Regelung steht in der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) im Anhang 6.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/BJNR198000010.html

Am besten ausdrucken und mit zum Augenarzt nehmen (meiner kannte die Sonderregelungen darin nicht).

Viel Glück und allzeit gute Fahrt

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Hallo, es gibt tatsächlich ein Schlupfloch, wenn du mit dem LKW zum Beispiel Saatgut beförderst um es auf eurem Betrieb zu verwenden fällst du unter die Ausnahmen nach BKrFQG § 1 (2) 5. Lieferst du aber an Kunden aus, ist das gewerblicher Güterverkehr und du brauchst die 95 im Führerschein.

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Hallo

Im BKrFQG heisst es:

§ 2 Mindestalter, Qualifikation

(1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf 1. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, nur durchführen, wer a) das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt, oder b) das 21. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt;

  1. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E erforderlich ist, nur durchführen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 oder der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt.

Die Grundqualifikation beinhaltet eine Prüfung vor der IHK. Die 5 Module müssen dann alle 5 Jahre gemacht werden. Der Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden, dafür brauchst du dann noch eine Gesundheitsprüfung.

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer dauert 3 Jahre.

Also ohne Prüfung wird das nix mit Pakete ausfahren.

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Nochmal anders gefragt: Wie lange habe ich Zeit meine Tour zu fahren. 13 Stunden oder 15 Stunden?

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Vieleicht habe ich meine Frage nicht richtig gestellt. Innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums muß man seine Fahrzeit + Ruhezeit einhalten. Wenn ich meine Pause auf 9 Stunden verkürze, muß ich dann die 24 Stunden auch kürzen. Oder anders gefragt: Habe ich eine Schichtzeit (den Begriff wollte ich eigentlich vermeiden) von 13 oder 15 Stunden?

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Hallo Janiak

Natürlich ist dein Führerschein gültig. In der ganzen EU. Die Befristung von der jetzt alle schreiben, hat nur was mit dem Papier/Plastik zu tun. Dein Führerschein (Fahrerlaubnis) ist unbefristet gültig. Nur das Papier/Plastik muß alle 15 Jahre erneuert werden. Dafür ist keine Prüfung vorgesehen. Ähnlich wie der Personalausweis, der auch immer wieder verlängert werden muß.

Wenn du es der polnischen Polizei etwas einfacher machen willst, kannst du den polnischen Führerschein/Fahrerlaubnis in polnischer Sprache beantragen.

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Das "Du" ist natürlich nicht in Ordnung. Das er "Sie" nicht mitgenommen hat aber auch nicht.

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) § 13 Beförderung von Personen

Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

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Ich habe es so gemacht. Im Keller das Patchpanel (24 Ports). Von dort zu jeder Dose (in dem Raum wo er benötigt wird) ein Cat7 Kabel gezogen. Bei 2fachen Dosen 2 Kabel. Der Link endet hier (man kann nach der Dose nicht weiterverdrahten). Die Dosen sind Cat 6e. Über dem Patchpanel habe ich einen Switch (Cat 6e) gesetzt. Den Router (Lan1) hab ich an den Switch angeschlossen. Der Switch verteilt das Signal auf seine Ports. Jeden angeschlossenen Port des Patchpanel mit einem Port des Switch mit Patchkabel verbunden. Multimedialaufwerke oder Nas habe ich direkt mit dem Router verbunden (Lan 2-4). Ist etwas aufwändig aber es läuft.

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Auf jden Fall Samsung wenn er ins Lan soll. Aufpassen das du ein Gerät bekommst das für den deutschen Markt gebaut wurde (nicht für den europäischen Markt). Die "deutschen Geräte" kann man mit dem Smartphone besser bedienen.

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