Aber spätestens wenn mein "Altauto" da auf einmal im Kundenauftrag zu verkaufen steht, kommt er doch in Erklärungsnot, was für mich im Fall der Fälle (Gewährleistungsschaden,Rechtsstreit)) sicher kein Nachteil wäre...

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Darf der "Vermittler" denn den Kaufvertrag unterschreiben? Oder müsste dies dann nicht der vermeindlich "tatsächliche" Verkäufer tun?

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Dabei ist es auch nicht relevant ob ihr einen Betriebsrat oder Tarifgebunden seid. Gesetze gelten für alle AN und AG`s :-)

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