man, das ist ja garnicht jugendfrei^^
ist dir ja früh eingefallen zu lernen.
ich hab erst eine dann die nächste dann beide zusammen, dann die dritte und dann alle drei zusammen. usw.....
hat der alte hexenmeister
sich doch einmal wegbegeben
und nun sollen seine geister
auch nach meinen willen streben
ich kanns immer noch und verdammt lange her
viel erfolg
bevor du jetzt in tränen ausbrichst , solltest du mal überlegen was du falsch gemacht hast.
Als Zeuge vom Hörensagen wird im deutschen Recht ein Zeuge bezeichnet, der Angaben bekundet, die jemand ihm gegenüber zu einem bestimmten Ereignis gemacht hat.
Weil er hierbei eigene Wahrnehmungen mitteilt, verstößt seine Vernehmung nicht gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz.[1] Da bei mittelbaren Angaben mit mehreren Zwischengliedern eine höhere Gefahr besteht, Ereignisse zu entstellen oder unvollständig wiederzugeben, sind an die Beweiswürdigung höhere Anforderungen zu stellen.
Deine eltern haben das nicht zu entscheiden wer vor den richter tritt..
na dann viel erfolg
LG
Könnte ein Tagpfauenauge oder Eichenseidenspinner werden.
LG
hau weg
würd ich nicht mehr essen
projekt x ^^
schönes beispiel^^
lg
hast de mal beim provider direkt probiert.
hatte das am wochenende auch. kam nirgendwo rein
nächsten tag ging es wieder
viel glück
lg
Hyperkörper" m^4 als Maßeinheit, 5-dimensionale m^5 usw. Es gibt aber keine eigenen Namen für diese Einheiten
u= 2(a+b)+2 x r x Pi - 4x r
hi
im Prinzip musst du es mit dir selbst ausmachen. Wenn du dich für einen Menschen verbiegen willst oder gar musst, wie willst du da glücklich werden/ sein ? hier ist das so, das sich jeder mensch frei entfalten kann. wenn er das nicht akzeptiert, "dann haben sich da wohl zwei gefunden"
vieleicht solltet ihr darüber sprechen und du aus diesem gespräch dann deine konsequenzen ziehen.
ich würde mich für keinen menschen verbiegen, entweder nimmt er ich so wie ich bin oder garnicht.
viel erfolg aber trotzdem.
LG
hi..
mal nen auszug:
Schäden und Reparaturen
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schäden zuständig. Aber auch hier ist die Schuldfrage entscheidend, wenn es um die Kosten geht: Wurde der Schaden durch äußerer Umstände verursacht oder durch normalen Gebrauch oder aber durch ein Fehlverhalten des Mieters?
Tritt oder fällt ein Mangel wie beispielsweise ein verstopfter Abfluss, Kakerlaken in der Wohnung oder undichte Fenster auf, muss dieser dem Vermieter sofort gemeldet werden. Am besten benachrichtigt der Mieter den Vermieter telefonisch, schriftlich und nachweisbar, also per Mail, Fax oder - noch sicherer - per Einschreiben. In dem Brief sollte genau geschildert werden, was kaputt ist und welche Einschränkungen dies mit sich bringt; außerdem sollte dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung von etwa zwei bis drei Wochen gesetzt werden. Mieter haben dann einen Anspruch darauf, dass der Vermieter sich darum kümmert. Trotzdem sei es immer wichtig, auf den Einzelfall zu schauen, sagt Wall. Die Frist könne durchaus auch länger sein, wenn die Behebung nicht dringend sei oder der Vermieter die Frist nicht halten könne, weil der Handwerker länger gebraucht habe. Umgekehrt sei sie deutlich kürzer, wenn beispielsweise im Winter die Heizung ausfalle................... ................. Diese Renovierungsklauseln sind unwirksam:
Mieter sind nicht dazu verpflichtet, beim Auszug die Wohnung komplett auf Vordermann zu bringen. Eine solche Vorschrift im Mietvertrag ist ungültig, weil immer nach Einzelsituation zu entscheiden ist. Wer nach einem halben Jahr wegen des Jobs die Stadt verlässt, wird in der Wohnung kaum die Gebrauchsspuren und die Abnutzung verursacht haben, die die üblichen Renovierungsarbeiten rechtfertigen.
Unzulässig sind starre Klauseln, die etwa Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben. Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Küche und Bad alle drei 3 Jahre renoviert werden müssen, Wohn- und Schlafräume alle vier bis fünf Jahre sowie Fenster, Türen und Heizkörper alle sechs Jahre, können Sie diese Vorgaben ignorieren.
Ebenfalls unzulässig sind schwammige Klauseln, die keine genauen Angaben zu den vom Mieter zu erbringenden Leistungen machen - wenn es beispielsweise heißt, man müsse die Wohnung "wie überlassen" oder "in vertragsgemäßen Zustand" übergeben.
Dasselbe gilt für starre Quotenklauseln zu anteiligen Kosten, die die Mieter bezahlen sollen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Renovierungsintervalle ausziehen (Link Pflichten der Mieter/Schönheitsreparaturen). Unwirksam sind laut BGH Klauseln (BGH Az: VIII ZR 52/06), die etwa einen Kostenanteil von 20 Prozent nach einem Jahr, 40 Prozent nach zwei Jahren und so weiter fordern. Unzulässig sind auch unverständliche Quotenregelungen (BGH Az:VIII ZR 95/07 und VIII ZR 143/06), zum Beispiel: "Die Mieträume sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind."
Grundlage für anteilige Renovierungskosten ist der Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs, den auch der Mieter aussuchen kann. Bestimmungen, in welchen allein der Vermieter den Malerbetrieb bestimmt, sind unwirksam (BGH Az: VIII ZR 285/12).
In manchen Mietverträgen werden Mieter verpflichtet, bei Auszug alle Tapeten abzukratzen sowie Türen und Fenster auch von außen zu streichen. Um solche Klauseln brauchen Mieter sich nicht zu kümmern, sie sind unwirksam. Auch für Balkon und Keller und für alle größeren Reparaturen wie Maurer- oder Klempnerarbeiten ist der Vermieter zuständig.
Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12). Das heißt nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Um dem Vermieter die Weitervermietung nicht zu erschweren, kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug in "dezenten" oder "neutralen" Farben gestrichen wird.
Hat der Mieter trotz unwirksamer Klauseln bereits renoviert, muss der Vermieter für die Kosten der versehentlich geleisteten Schönheitsreparaturen aufkommen. Falls der Mieter die Renovierung selbst in Angriff genommen hat, muss ihm der Vermieter einen angemessenen Ersatz für seine Freizeit, Materialkosten sowie Kosten für die Helfer aus dem Bekanntenkreis bieten.
lg
den find ich gut^^
http://www.youtube.com/watch?v=pFq9Gezn3Acledig
der download und das weiterverbreiten stellt ein straftatbestand dar. ich würd sagen, du bist im a-sch.. das macht man doch nicht. du solltest dir ein anwalt zu seite nehmen. da du aber nicht geantwortet hast. ist das blöd. aber in erster linie hättest du das leugnen können.
lg
in erster linie sollte er sich was neues suchen. gegebenenfalls auch über einen anwalt klären, ob eine Fristlose kündigung gerechtfertigt ist. ansonsten gibt es doch mittel und wege, dafür zu sorgen, das man gekündigt wird. viel erfolg dabei
lg
Kündigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag, unterscheidet sich die Kündigung grundsätzlich in eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung. Während eine fristgerechte Kündigung nicht begründet werden muss, sondern hier allein der Wunsch ausreicht, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen, setzt die fristlose Kündigung einen schwerwiegenden Grund voraus, der ein Fortführen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Zugang.
Die Kündigung wird in dem Moment wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Gegenüber einem Anwesenden wird der Zugang durch Übergabe des Kündigungsschreibens bewirkt. Gegenüber einem Abwesenden wird der Zugang bewirkt, indem das Kündigungsschreiben in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt, d. h. wenn es in seinen Briefkasten oder in sein Postfach gelegt wird. Allerdings muss dies zu einer Zeit geschehen, zu der der Empfänger auch noch mit einem Postzugang rechnen muss, d. h. zu den üblichen Postzustellzeiten. Ein Einwurf spät in der Nacht bewirkt den Zugang erst am nächsten Tag, da die Kenntnisnahme des Kündigungsschreibens zu einem solchen Zeitpunkt nicht mehr erwartet werden kann.
Grundsätzlich muss die Kündigung schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer könnte wie folgt aussehen:
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Ort, Datum
Arbeitgeber
Personalabteilung / Absprechpartner
Anschrift
PLZ Ort
Kündigung meines Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx
Anrede,
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx.
Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.
Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes, wodurch sich der xx.xx.xx als mein letzter Arbeitstag ergibt.
Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse.
Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
in erster linie hat der vater deiner ex freundin das nicht zu entscheiden. sondern wie schon von Bielefelderin gesagt ein Richter. Leider ist das internet voll mit solchen geschichten. Und da wirst du nicht darüber hinwegkommen den gerichtlichen weg zu nehmen. Als erstes solltest du die vaterschaft aber einklagen. wünsch dir dabei viel erfolg. LG
hi. hab das auf der AA-Seite gefunden
Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
LG
hi. meine gegenfrage: von wem bekommst du jetzt geld?
Ich geh mal davon aus, vom amt. da hab ich diese seite gefunden:
http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.html
Hoffe das hilft dir weiter. LG